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Leserfragen zu Corona-Regeln

Wie wirkt sich die Kurzarbeit auf meine Rente aus?

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Muss der Osterbesuch bei der Familie jetzt ausfallen? Darf ich noch zum Zahnarzt gehen? Der Nordkurier beantwortet wieder Leserfragen zur Corona-Krise.
Veröffentlicht:25.03.2020, 14:22

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Sollte man auf eine geplante, aber nicht lebensnotwendige Operation jetzt verzichten?

Ja, grundsätzlich sollten alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in den Krankenhäusern – sofern medizinisch vertretbar – auf unbestimmte Zeit verschoben und ausgesetzt werden. Die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit muss zwischen Arzt und Patient getroffen werden.

Kann ich jetzt einen Zahnarzt-Termin wahrnehmen?

Da gerade beim Zahnarzt wegen der großen Nähe bei der Behandlung erhöhte Ansteckungsgefahr besteht, sollte man – wann immer möglich – jetzt auf nicht unbedingt notwendige Zahnarzt-Termine verzichten. Schmerzfälle werden natürlich behandelt. Auch wichtige Operationen sind möglich. Es ist jedoch ratsam, in diesem Fall vorher die Zahnarztpraxis telefonisch zu informieren und gegebenenfalls einen Arzttermin zu vereinbaren.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die spätere Rente aus?

Auch Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, sind weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Im Fall von Kurzarbeit muss der Arbeitgeber seine Beiträge zur Sozialversicherung für seine Beschäftigten aufstocken, und zwar auf eine Höhe, die sich an einem Arbeitsentgelt in Höhe von 80 Prozent des Verdienstes orientiert. Einfach ausgedrückt: Durch das Aufstocken des Arbeitsgeberanteils werden selbst bei Kurzarbeit Null, also wenn gar kein regulärer Lohn mehr gezahlt wird, immer noch 80 Prozent der bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

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Unsere Tochter studiert in Kiel, hat dort eine Wohnung als Hauptwohnsitz. Darf sie uns zu Ostern im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte besuchen?

Es gilt die Regelung des Kieler Innenministeriums. Demnach sind Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das gilt auch für Besuche.

Ich wohne in Brandenburg, mein Lebenspartner in Mecklenburg-Vorpommern. Darf ich zu ihm?

Ja. Dazu hat das Innenministerium MV auf seiner Internetseite zu häufig gestellten Fragen ganz klar Stellung bezogen. Lebenspartner, und zwar unabhängig von der Rechtsform, dürfen aufgesucht werden. Bei möglichen Kontrollen müsse aber glaubhaft gemacht werden, dass es sich um eine Lebenspartnerschaft handelt, zum Beispiel durch gemeinsame Fotos.

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