StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernSyrer soll Ex-Frau mit Enthauptung gedroht haben

Vergewaltigungsprozess in Rostock

Syrer soll Ex-Frau mit Enthauptung gedroht haben

Rostock / Lesedauer: 2 min

In Rostock steht ein Syrer vor Gericht, der seine Ex-Frau vergewaltigt haben soll. Mit drei Messern soll er zu der Wohnung der Frau gegangen sein und ihr damit gedroht haben, sie zu köpfen.
Veröffentlicht:05.05.2020, 14:33

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Am Rostocker Landgericht hat am Dienstag der Strafprozess gegen einen 59 Jahre alten Syrer begonnen, dem die Vergewaltigung seiner ehemaligen Ehefrau vorgeworfen wird. Er soll sie mit einem Messer bedroht und angekündigt haben, sie zu köpfen, wenn sie der Forderung nicht nachkommt.

Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heißt es, dass Mohamad I. am 29. August 2017 zu einer geplanten Verabredung zunächst die Wohnung seiner geschiedenen Ehefrau, der 42-jährigen Linda S., im Stadtteil Schmarl aufsuchte. Der 59-jährige Syrer betrat die Wohnung bereits mit drei Messern und ging in die Küche, um diese zu reinigen. Dann, so die Anklage, tauchte Mohamad I. plötzlich im Wohnzimmer auf, hielt der 42-Jährigen den Mund zu und bedrohte sie mit einem der mitgebrachten Messer.

Vergewaltigung im Kinderzimmer

Es soll zu ersten unsittlichen Berührungen gekommen sein. Dann heißt es in der Anklageschrift: „Die Geschädigte sollte leise sein, ansonsten hätte I. sie geköpft“. Der Angeklagte sei dann sexuell über seine Ex-Frau hergefallen sein. Er soll sie im weiteren Verlauf in das Kinderzimmer geschleppt haben, um sie dort weiter zu vergewaltigen.

„Aus Angst um ihr Leben ging die Geschädigte auf die Forderungen des Angeklagten ein“, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der Syrer gab vor Gericht an, kein Deutsch zu verstehen, sodass ein Dolmetscher übersetzen musste. Mohamad I. machte von seinem Recht Gebrauch und schwieg zum schweren Vorwurf.

Die Vernehmung der Nebenklägerin, die geschädigte Ex-Frau Linda S., fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Es würden Umstände aus dem höchst privaten Bereich, nämlich aus dem Sexualleben der Geschädigten, zu Wort kommen“, hieß es zur Begründung. Der Prozess geht in zwei Wochen weiter.