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Neue Verordnung

MV und der Hotspot Berlin – Urlaub nein, Omi-Besuch ja

Schwerin / Lesedauer: 3 min

MV zeigt sich weiter als Hardliner bei den Corona-Regeln. Das Land baut rigorose Hürden für Gäste aus Corona-Hotspots wie Berlin auf – will das öffentliche Leben aber weiter gewährleisten.
Veröffentlicht:09.10.2020, 21:16

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Am Donnerstagabend wurde von der Landesregierung mit heißer politischer Nadel gestrickt – am Freitag alles rechtssicher von den Juristen in eine neue Corona-Verordnung gegossen. Mecklenburg-Vorpommern rüstet sich für eine neue Etappe im Kampf gegen das Coronavirus. Ab Sonnabend, Punkt 0 Uhr, gilt diese neue Verordnung, die das Leben im Nordosten der Republik maßgeblich beeinflussen wird.

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Hiobsbotschaft für den Tourismus

Vor allem der Tourismus als einer der größten Wirtschaftszweige in MV muss erneut mit kräftigen Einbußen rechnen. Tagesbesuche aus dem Hotspot Berlin oder anderen Risikogebieten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Buchung einer Unterkunft erfordert die Einreise einen negativen Virus-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nach Ankunft müssen sich die Feriengäste nach Maßgabe der Landesverordnung einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach 5 bis 7 Tagen ebenfalls negativ ausfällt. Damit gelten für MV deutlich schärfere Regeln als in anderen Bundesländern, wo für Urlaubsgäste aus Corona-Risikogebieten ein aktueller negativer Test ausreicht.

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Reisen zu Sportveranstaltungen sind erlaubt

Um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, können Arbeitspendler und Beschäftigte im Transportwesen in Regionen, die aufgrund erhöhter Neuinfektionen zum Risikogebiet erklärt wurden, dort auch künftig tätig sein, ohne dass sie nach der Heimkehr in Quarantäne müssen. Polizisten, Juristen, medizinisches Personal oder Abgeordnete dürfen ebenfalls in Risikogebiete reisen, wenn dies erforderlich ist, und dann ohne Quarantänepflicht zurückkehren. Und auch länderübergreifende Fahrten zu Sportveranstaltungen aus einem Hotspot oder zu Schulbesuchen sind erlaubt.

Shoppen verboten

Einkaufsfahrten und touristische Besuche in Regionen mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage fallen jedoch nicht unter die Lockerungen. Solche Reisen zögen weiterhin eine 14-tägige Quarantäne nach sich, sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU).

Vorerst keine Kontrollen an den Grenzen

Gute Nachrichten bietet die Verordnung für das Familienleben – die Kernfamilie darf sich weiterhin besuchen. Das heißt, der Sohn aus dem Hotspot Berlin darf zu Mami und Omi nach Vorpommern fahren und beide knuddeln. (Update 11.Oktober - Inzwischen hat die Landesregierung allerdings erklärt, dass auch dies nur zulässig ist, wenn der Besuch aus Berlin sich in Quarantäne begibt.)

Unabhängig davon kündigte MV-Innenminister Caffier gestern an, keine Kontrollen an der Landesgrenze durchzuführen, um die Einreise von Touristen aus dem Corona-Risikogebiet Berlin zu überwachen. Dafür gebe es Verfahren in den jeweiligen Unterkünften. Dort sei zu prüfen, ob Feriengäste aus Berlin den geforderten negativen Corona-Test vorweisen können, und dort sei auch Sorge dafür zu tragen, dass die vorgeschriebene Quarantäne eingehalten wird. Bei dem generellen Einreiseverbot im Frühjahr hatte es an den Landesgrenzen und auf Zufahrtsstraßen zu Tourismusorten in MV vielfach Polizeikontrollen gegeben.