StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernMutter von Emma aus Wolgast wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Zu heiß gebadet

Mutter von Emma aus Wolgast wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Wolgast / Lesedauer: 2 min

Nach dem Tod der kleinen Emma aus Wolgast wird ihre Mutter nun in Greifswald angeklagt. Es wird ihr fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Veröffentlicht:23.07.2019, 09:07
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Neun Monate nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens aus Wolgast (Vorpommern-Greifswald), das an Verbrühungen starb, ist Anklage gegen die Mutter erhoben worden.

Der damals 27 Jahre alten Frau wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie Martin Cloppenburg, Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft, sagte. Sie habe die kleine Emma Anfang Oktober 2018 offensichtlich zu heiß gebadet. „Wir gehen nicht von einer vorsätzlichen Tat aus.

Prozess in Greifswald

Die Frau hatte das Kind nach einem „Erkältungsbad” Schlafen gelegt. Am nächsten Morgen lag es tot im Bett. Eine Obduktion ergab als Todesursache großflächige Verbrühungen, wie der Sprecher sagte. Gutachtern zufolge sollen bis zu 30 Prozent der Haut verbrüht gewesen sein. Die Frau war damals mit dem Mädchen und einem drei Monate alten Baby allein zu Hause. Der Prozess soll am Amtsgericht Greifswald laufen, unklar sei aber noch wann.

Die Anklage stütze sich auch auf Angaben der Mutter gegenüber einem psychiatrischen Gutachter. Dieser habe bei der Frau eine „eingeschränkte Einsichtsfähigkeit” festgestellt, sagte Cloppenburg. Somit könne es sein, dass sie „die Folgen ihres Handelns nicht übersehen hat.” Hinweise auf Kindeswohlgefährdung hatte es vor dem Vorfall nicht gegeben, hieß es vom Jugendamt.

Das Geschwisterkind war nach dem Todesfall vom Kreisjugendamt in Obhut genommen worden. Zwei ältere Geschwisterkinder leben nach Angaben des Jugendamtes bereits in Pflegefamilien. Auf fahrlässige Tötung steht laut Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.