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Lockdown

Leserfragen zu Cornona – Trauerfälle, Pendler, Novemberhilfen

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Leser haben dem Nordkurier wieder viele Fragen zu den Regelungen rund um Corona gestellt. Hier sind die Antworten.
Veröffentlicht:16.12.2020, 16:48

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Wir sind von Schließungen seit November betroffen. Wie kommen wir zu der sogenannten Novemberhilfe?

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums MV kann die Antragstellung vollelektronisch über die bundesweite Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Mit den Novemberhilfen werden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die wegen des Teil-Lockdorns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten.

Ich bin Berufspendler und reise am Wochenende zur Arbeit nach Dänemark. Welche Bestimmungen gelten da für mich?

Menschen, die beruflich nach Dänemark pendeln müssen oder auf Geschäftsreise sind, dürfen weiterhin nach Dänemark einreisen. Das gilt für Dänemark als „triftiger Grund”.

Das Robert-Koch-Institut hat Dänemark als Risikogebiet ausgewiesen. Bei der Rückkehr nach Deutschland aus einem ausländischen Risikogebiet müssen sich Grenzpendler nicht in Quarantäne begeben, wenn sie einen Negativtest nachweisen können, der höchstens sieben Tage alt sein darf.

Ab wann bekomme ich meine kostenlosen FFP2-Masken?

Nach Auskunft der Apothekenkammer werden die Masken seit dem 15. Dezember von den Apotheken ausgegeben. Es gibt aber noch regional Probleme bei der Verteilung. Jeder Bürger über 60 Jahre und Personen mit Vorerkrankungen haben ein Anrecht auf drei kostenlose Masken. Es genügt die Vorlage eines Personalausweises.

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Wir möchten über die Feiertage von MV nach Österreich zu unseren Kindern reisen. Dürfen wir das, und wie sieht es mit der Quarantäneregelung aus?

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes hat die österreichische Regierung angekündigt, noch vor Weihnachten eine Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten einzuführen. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Einreise deutscher Bürger haben.

Österreich gilt als Risikogebiet. Bei der Rückkehr nach MV muss man sich deshalb in zehntägige Quarantäne begeben, es sei denn, man kann einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als zwei Tage ist.

Wie viele Personen dürfen denn jetzt an einer Trauerfeier in MV teilnehmen?

An Trauerfeiern und Bestattungen in MV dürfen bis zu 20 Personen teilnehmen. Kinder bis 14 Jahre, die zum Haushalt von teilnehmenden Erwachsenen gehören, werden nicht mitgerechnet. Wichtig für den Ausrichter sind eine Anwesenheitsliste sowie ein vom Gesundheitsamt bestätigtes Hygiene- und Sicherheitskonzept, unter anderem zur Verringerung von Aerosolbelastungen in geschlossenen Räumen. Eine neue Coronaverordnung für MV, die ab dem 20. Dezember gilt, wird in den nächsten Tagen erwartet.

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