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Landgericht Rostock

Güstrower wegen Sex mit 12-Jähriger verurteilt

Rostock / Lesedauer: 3 min

Ein heute 27-Jähriger lernte 2019 eine damals 12-Jährige im Internet kennen und fing ein Verhältnis mit ihr an. Für den einvernehmlichen Sex mit ihr wurde er nun verurteilt.
Veröffentlicht:10.07.2020, 17:07

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Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen ist ein heute 27-Jähriger aus Güstrow zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Die Kammer verhängte die Strafe zur Bewährung. Das Urteil fiel am Freitag vor dem Rostocker Landgericht. Es war ein Schnellprozess, denn erst am selben Morgen war die Anklage verlesen worden.

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Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der geständige erwachsene Mann im Juni 2019 mit der damals zwölfjährigen im Alter von 26 Jahren ein Verhältnis angefangen hatte und dass daraus wenig später eine sexuelle Beziehung erwuchs. Nachdem beide über Internet-Plattformen zunächst Nacktfotos ausgetauscht hatten, fand wenig später in Güstrow ein erstes Treffen statt. Beide verliebten sich ineinander, hieß es in der Urteilsbegründung. So kam es zum ersten Zungenkuss, wenig später zum Geschlechtsverkehr zwischen dem erwachsenen Mann und dem Kind.

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Die Taten fanden in der Wohnung vom Angeklagten in der Barlachstadt statt, der damals noch bei seinem Vater wohnte. Der Sex fand geschützt, also mit Kondom, und einvernehmlich statt. „Die Zwölfjährige wollte es auch“, stellte das Gericht fest. Beide waren sich der Strafbarkeit ihrer Handlungen durchaus bewusst. Das belegen Chatprotokolle. „Wenn das rauskommt, gehe ich ins Gefängnis“, war dort unter anderem zu lesen. Aber auch das Kind war nicht abgeneigt, mit dem Angeklagten zu schlafen: „Ich wusste, dass es nicht gut geht. Aber man kann es ja mal probieren“, sagte die Zwölfjährige in ihrer damaligen Videovernehmung bei der Polizei, die vor Gericht gezeigt wurde.

Mädchen macht reiferen Eindruck

Die Kammer erkannte in dem sexuellen Missbrauch einen minderschweren Fall. Zugute wurde dem heute 27-Jährigen gehalten, dass er sich umfassend geständig zeigte, der Geschlechtsverkehr einvernehmlich und der damals Zwölfjährigen eine zweite Vernehmung vor Gericht erspart geblieben war. „Der Angeklagte tat zudem nichts, was das Kind nicht wollte“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Prozessbeteiligten stellten zudem fest, dass das Mädchen einen reiferen Eindruck als den einer Zwölfjährigen machte und den Angeklagten mit freizügigen Bildern durchaus zu verführen wusste. Auch das floss in die Urteilsfindung mit ein.

Der inzwischen arbeitslose 27-Jährige bekam schließlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, zudem erhält er einen Bewährungshelfer. Von einer Geldstrafe (1.000 Euro), wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sah das Gericht ab. Stattdessen muss der Güstrower nun 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Da alle Beteiligten keine Rechtsmittel einlegten, ist das Urteil rechtskräftig.