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Bäderregelung

Geschäfte in Ferienorten dürfen seltener öffnen

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Lange wurde um die Bäderregelung in MV gestritten. Jetzt haben das Wirtschaftsministerium und die Gewerkschaft Verdi einen Kompromiss ausgehandelt.
Veröffentlicht:09.01.2019, 17:34
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Die Geschäfte in den Ferienorten Mecklenburg-Vorpommerns dürfen künftig nur noch an 26 statt bisher 32 Sonntagen im Jahr öffnen. Außerdem wurde die Zahl der Orte und Ortsteile, die von der Bäderregelung profitieren, von 79 auf 72 reduziert. Darauf haben sich das Wirtschaftsministerium und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in viermonatigen Verhandlungen geeinigt, wie Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) am Mittwoch in Schwerin bekanntgab. Die neue Bäderverkaufsordnung soll nach seinem Willen am 15. April in Kraft treten. Sie sei ein Kompromiss, mit dem er zufrieden sei, sagte der Minister.

Zuvor muss sie noch dem Kabinett und Interessenvertretungen vorgelegt werden. Die Kirchen hätten bereits Zustimmung signalisiert, sagte Glawe. Die neue Bäderregelung soll zunächst fünf Jahre gelten. Verdi kündigte an, die Klage gegen die bisherige Regelung fallenzulassen, wenn die neue Regelung wie vereinbart in Kraft tritt.

Sie habe ihr wichtigstes Ziel erreicht, die Zahl der Sonntage mit Ladenöffnung in den Ferienorten zu reduzieren, sagte Verhandlungsführer Matthias Baumgart. Das „Regel-Ausnahme-Verhältnis” der Ladenöffnung an Sonntagen trete jetzt besser hervor als zuvor. Auch die Reduzierung der Zahl der Orte sei für Verdi wichtig.

Tourismus bedauert neue Regelung

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hatte die bis dahin gültige Bäderregelung des Landes im August 2018 aus formalen Gründen gekippt. Das Land ist dagegen in Berufung gegangen.

Tobias Woitendorf vom Landestourismusverband bedauerte, dass die Bäderregelung-Saison künftig erst am 15. April statt bisher am 15. März beginnt und am 30. Oktober endet (bisher: erstes November-Wochenende). Nur in Jahren, in denen Ostern in den März fällt, soll sie bereits ab dem 15. März gelten. Zugleich zeigte er sich erleichtert, dass ein Kompromiss gefunden wurde.

MV und Schleswig-Holstein jeweils neidisch

Woitendorf gab zu bedenken, dass der Einzelhandel in MV mehr als eine Milliarde Euro Umsatz allein mit Urlaubern mache. Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Urlaubslandes wies er darauf hin, dass die Regelungen zum Sonntagsverkauf in Schleswig-Holstein großzügiger seien. Dem entgegnete die Landesbezirksleiterin von Verdi Nord, Susanne Schöttke, dass die Schleswig-Holsteiner neidisch darauf seien, dass in Mecklenburg-Vorpommern in den beiden Welterbe-Städten Wismar und Stralsund an zwölf Sonntagen die Geschäfte öffnen dürfen.

Für die Ermittlung der Orte wurde ein Berechnungsmodell entworfen, wie es hieß. In die Rechnung fließt die Zahl der Einwohner und die der Touristen, die Zahl der Übernachtungen und der verkauften Kurkarten ein. Nur wer genügend Gäste vorweisen kann, kommt auf die Liste. So sind jetzt zwölf Orte herausgefallen, darunter die Stadt Usedom, Bad Doberan, Barth, Ribnitz-Damgarten, Dömitz und Bergen auf Rügen. Sieben sind neu auf der Liste, darunter Bollewick, Koserow und Rövershagen.