StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernGericht glaubt zu Unrecht abgeschobenem Afghanen nicht

Nasibullah S.

Gericht glaubt zu Unrecht abgeschobenem Afghanen nicht

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Nasibullah S. wurde unrechtmäßig von Neubrandenburg nach Afghanistan abgeschoben und dann zurück geholt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Die Richter glaubten seinen Schilderungen aufgrund von vielen Ungereimtheiten nicht.
Veröffentlicht:20.09.2018, 10:58

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Das Greifswalder Verwaltungsgericht hat die Klage des zu Unrecht abgeschobenen Afghanen Nasibullah S. gegen seinen negativen Asylbescheid mit der Begründung abgelehnt, dass es erhebliche Zweifel an der Wahrheit der Aussagen des 20-Jährigen habe. Das Gericht habe „nicht den Eindruck gewonnen, dass Herr S. das Verfolgungsschicksal, das er während seiner Anhörung schilderte, auch tatsächlich erlebte”, sagte der Sprecher des Gerichtes, Heinz-Gerd Stratmann, dem Nordkurier am Donnerstag.

Die Klage ist „vollumfänglich” abgelehnt worden. Das heißt: Nasibullah S. wird weder der Flüchtlingsstatus zugesprochen, noch bekommt er subsidiären Schutz, noch wird ein Abschiebeverbot verhängt.

Klage wurde in Greifswald verhandelt

Der Fall des jungen Afghanen sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit: Der Asylantrag des 20-Jährigen wurde im Februar 2017 abgelehnt, im April desselben Jahres klagte er gegen diesen Bescheid. Doch bevor Nassibullah S. im Juli 2018 zu seiner Klage angehört werden konnte, wurde er abgeschobenen. Im August wurde er zurück nach Deutschland geholt, Anfang September wurde schließlich seine Klage gegen seinen Asylbescheid verhandelt.

Bei einer Anhörung vor dem Greifswalder Verwaltungsgericht schilderte der junge Afghane seinen Lebensweg und berichtete unter anderem von der Verfolgung seiner Person und der Ermordung seines Vaters durch die radikalislamischen Taliban.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht Greifswald zieht diese Darstellung der Geschehnisse nun in Zweifel. Richter Benjamin Ruhnow habe „im Vortrag des Nasibullah S. so viele Ungereimtheiten gesehen, dass er glaubte, dass das so in dieser Form nicht stimmen kann”, sagte Gerichtssprecher Stratmann. Zudem sei es unglaubwürdig, wenn jemand so emotionslos über die Ermordung seines eigenen Vaters berichte, wie es der Kläger vor Gericht getan habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Nasibullah S. kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einen Antrag auf Zulassung zur Berufung stellen. Seine Rechtsanwältin, die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen, kündigte bereits an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.