StartseiteRegionalMecklenburg-Vorpommern▶ Ermittlungen wegen Schuss auf Zebra eingestellt

Flucht an der A20

▶ Ermittlungen wegen Schuss auf Zebra eingestellt

Rostock / Lesedauer: 2 min

War der tödliche Schuss eines Feuerwehr-Mitarbeiters auf das entlaufene Zebra Pumba notwendig? Die Staatsanwaltschaft Rostock ist nun zu einem Schluss gekommen.
Veröffentlicht:10.12.2019, 16:02
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Rund zweieinhalb Monate nach dem tödlichen Schuss eines Mitarbeiters der Tierrettung der Feuerwehr Rostock auf das entlaufene Zebra Pumba hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. „Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass dem Schützen kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen ist”, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock am Dienstag. In die Beurteilung sei unter anderem eingeflossen, dass das Tier zuvor auf der Autobahn 20 einen Schaden von rund 20.000 Euro verursacht hatte. Es sei auch nicht auszuschließen gewesen, dass das Zebra noch auf eine nahe Landstraße gelangt wäre.

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Zudem wäre es extrem schwierig gewesen, die Dosierung des Narkosemittels bei dem damaligen Zustand des Tieres nach mehrstündiger Flucht so einzustellen, dass das Tier nicht daran gestorben oder gar nicht erst in den Schlaf gefallen wäre. Das Tier war zusammen mit einem zweiten Zebra Anfang Oktober nachts in Tessin aus einem Zirkus entlaufen und hatte auf der A20 einen Unfall verursacht. Das zweite Tier konnte schnell eingefangen werden. Nach mehreren Stunden fand die Verfolgung Pumbas durch Zirkusmitarbeiter und der Polizei bei Liepen (Landkreis Rostock) ihr Ende.

Der Tod Pumbas hatte heftige Diskussionen ausgelöst. Die Distanz, aus der das Tier erschossen wurde, war zunächst unklar. Wie der Staatsanwalt sagte, war am Montag eine weitere Anzeige gegen den Schützen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingetroffen. Diese Anzeige sei aber noch nicht bearbeitet worden.