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Corona-Krise

Diese Bußgelder drohen in MV

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Wer nicht hören will muss, zahlen: Nach diesem Motto gilt jetzt ein neuer Bußgeld-Katalog für die Corona-Regeln. Manche Strafen fallen sehr teuer aus.
Veröffentlicht:03.04.2020, 17:39

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Seit diesem Freitag (3. April) gelten in Mecklenburg-Vorpommern neue Bußgelder für die Menschen, die gegen die derzeitigen Corona-Maßnahmen des Landes verstoßen. Am Donnerstag gab Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bekannt, dass dieser Katalog an Strafen im Laufe des Freitags eingeführt werde.

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Einige Beispiele:

Treffen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (ausgenommen sind Familien oder Treffen aus beruflichen Gründen) sollen mit 150 Euro pro Person belangt werden. Die gleiche Strafe gilt, wenn Menschen den derzeit vorgeschrieben Mindestabstand von 2 Metern zueinander nicht einhalten.

Teuer wird es, wer sein Geschäft, Restaurant oder Pension öffnet. Die Spanne der Strafen reicht von 1000 bis zu 5000 Euro.

  • Unzulässiger Betrieb einer Verkaufsstelle: 2000 bis 5000 Euro
  • Unzulässiger Betrieb des Bau-oder Gartenmarktes: 5000 Euro
  • Unzulässiger Betrieb des Dienstleistungsbetriebs: 1000 bis 2000 Euro
  • Betrieb einer Gaststätte: 150 bis 5000 Euro
  • Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken: 5000 Euro

Für Touristen selbst kann es ebenfalls teuer werden, wenn sie innerhalb der Landesgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns erwischt werden. Die verbotenen Einreise kostet 150 bis 2000 Euro. Das gleiche gilt für Touristen, die trotz der Anweisung, das Land MV zu verlassen nicht abgereist sind.

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Wer an derzeit nicht erlaubten Veranstaltungen und Versammlungen teilnimmt, muss nach dem neuen Bußgeldkatalog 150 bis 500 Euro bezahlen.

Diese Strafen gelten für den ersten Verstoß, wie es heißt. Bei weiteren Verstößen könnten die Bußgelder bis zur doppelten Höhe erhoben werden. Wer wiederholt dabei erwischt wird, seinen Betrieb (Verkaufsstellen, Bau- und Gartenmärkte, Dienstleistungen, Gaststätten) trotz Verbot zu öffnen, kann mit bis zu 25.000 Euro belangt werden.

Den kompletten Bußgeldkatalog finden Sie hier.