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Sozialministerium

Corona-Krise stoppt das Wohlfahrtsgesetz in MV

Schwerin / Lesedauer: 4 min

Das ist ein Paukenschlag wenige Tage vor der nächsten Landtagssitzung in MV: Bei der Umsetzung des Wohlfahrtsgesetzes gibt es massive Probleme. Jetzt zieht das Sozialministerium die Notbremse.
Veröffentlicht:07.06.2020, 07:12

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Eigentlich war alles so schön geplant, als Sozialministerin Stefanie Drese Mitte Juni 2019 vor die Presse trat und stolz verkündete, dass zum 1. Januar 2020 erstmals ein Wohlfahrtsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten würde. Damit, so die SPD-Politikerin, sollten „die Grundlagen für mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege” geschaffen werden. Die durch zahlreiche Skandale in Misskredit geratene Wohlfahrt sollte mit dem Gesetz wieder Vertrauen und Verlässlichkeit gewinnen.

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Gehälter in der Wohlfahrt werden weiter verschwiegen

Heute, im Juni 2020, aber ist immer noch mächtig Sand im Getriebe des Wohlfahrtsgesetzes. Bei der im Gesetz verankerten und ab 1. Januar diesen Jahres gültigen Transparenzdatenbank, in der die Wohlfahrtsverbände ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und staatlichen Zuschüsse offen legen sollen, klaffen weiter große Lücken. Von der Transparenz bei den teils üppigen Gehältern der Wohlfahrts-Bosse ganz zu schweigen.

Doch nicht nur die Berichtspflichten sollen wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes sein, Ministerin Drese hatte vor einem Jahr auch einen Paradigmenwechsel bei der Finanzierung der Sozialverbände angepriesen. „Weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung, hin zur Zuweisung der Landesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Träger”, so das Credo von Stefanie Drese.

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Mit anderen Worten: „Das Land stellt den dafür zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten künftig steigende freiwillig eingesetzte Landesmittel auf der Grundlage von Zuweisungsvereinbarungen zur Verfügung, die bislang über Förderrichtlinien ausgereicht wurden. Diese Zuweisungsvereinbarungen werden mit der kommunalen Ebene verhandelt.”

Appell von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund an Sozialministerin Drese

Doch dieser für den 1. Januar 2021 vorgesehene zweite Teil des Wohlfahrtsgesetzes muss um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden. Das erfuhr der Nordkurier exklusiv aus dem Sozialministerium. Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag seien Anfang Mai mit der Bitte an die Ministerin herangetreten, weitere Zeit bei den Zuweisungsvereinbarungen zu gewähren, hieß es am Wochenende aus dem Sozialministerium.

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Zur Begründung sei von den Kommunen ausgeführt worden, „dass das Corona-Krisenmanagement in den letzten Wochen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte Ressourcen in Größenordnung gebunden hat, die zur teilweisen Aussetzung des begonnenen Prozesses zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft führten beziehungsweise führen mussten”.

„Ich unterstütze dieses Anliegen, mit dieser nachvollziehbaren Begründung. Vor allem aber liegt mir die Sicherstellung einer reibungslosen Fortführung beziehungsweise Aufrechterhaltung notwendiger Beratungsangebote und -strukturen zum Schutz der rat- und hilfesuchenden Menschen am Herzen”, betonte Drese.

Sozialministerium weist Kritik der Linksfraktion zurück

Und noch etwas machte Drese in dem Zusammenhang deutlich: „Den Vorwurf der Linksfraktion, dass bis zum 6. Mai 2020 keinerlei Gespräche zum Abschluss von Zuweisungsvereinbarungen zwischen dem Land und den Landkreisen und kreisfreien Städten stattgefunden hätten (Nordkurier berichtete, d. Red.), weisen wir als absurd zurück”.

Zur Erinnerung: Die Linken hatten in den vergangenen Wochen mehrmals das Vorgehen des Sozialministeriums kritisiert und unmissverständlich klar gemacht, dass „nur mit einer zeitlichen Verschiebung des Gesetzes auf den 1. Januar 2022 ein verantwortungsvoller Umgang mit der Sicherung der Angebote und hunderter Arbeitsplätze in der Beratungslandschaft sozialer Leistungen gewährleistet ist.” Für die Landtagssitzung vom 10. bis 12. Juni haben die Linken einen entsprechenden Antrag eingereicht. Dieser dürfte nach dem Rückzieher aus dem Sozialministerium hinfällig geworden sein.

Kommunen und Sozialministerium im ständigen Dialog

Gegenüber dem Nordkurier stellte das Ministerium im Hinblick auf die Kritik der Linken fest, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits im Spätsommer 2019 erste Entwurfsfassungen von Zuweisungsvereinbarungen zugeleitet worden seien – verbunden mit dem Angebot zum Einstieg in gemeinsame Erörterungen.

Das Wohlfahrtsgesetz sei wiederholt Thema der Erörterungen der Arbeitsgemeinschaft der Sozialamtsleitungen, an denen Vertreter des Sozialministeriums regelmäßig teilgenommen hätten, gewesen. Letztmalig sei im März 2020 – vor Beginn der Corona-Krise – verhandelt worden. Anschließend hätte es laut Sozialministerium in Telefonschaltungen einen regelmäßigen Austausch gegeben.