StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernCaffier hält zu angezeigtem Chef der Bundespolizei

Ali B. im Irak verhaftet

Caffier hält zu angezeigtem Chef der Bundespolizei

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Dieter Romann, Chef der Bundespolizei, soll den mutmaßlichen Mörder von Susanna im Irak entführt haben. Das sagt ein Anwalt. MV-Innenminister Lorenz Caffier sieht das anders.
Veröffentlicht:13.06.2018, 16:53

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Lorenz Caffier (CDU), Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern, ist verärgert darüber, dass die Rückholaktion des mutmaßlichen Mörders Ali B. juristische Folgen haben könnte. Caffier steht hinter der Fahndung und Festnahme des Tatverdächtigen im Fall Susanna. Die Aktion von Bundespolizeipräsident Dieter Romann sein ein Erfolg und sollte nicht von „Einzelpersonen” mit Anzeigen wegen Freiheitsberaubung torpediert werden. „Anstatt die hervorragende Vernetzung der deutschen Bundespolizei mit den internationalen Sicherheitsbehörden und den überaus schnellen Fahndungserfolg hervorzuheben, wird jetzt von Einzelpersonen mit aus Medienberichten stammendem Halbwissen versucht, das Engagement, Ali B. einem ordnungsgemäßem und rechtsstaatlichen Strafverfahren zuzuführen als rechtwidrig darzustellen”, schrieb caffier am Mittwoch.

Bundespolizei hat "ihren Job gemacht"

Daniel Sprafke, Rechtsanwalt aus Karlsruhe, hat ihn laut einer Mitteilung auf seiner Internet-Seite angezeigt – wegen Freiheitsberaubung. „Aufgrund der Presseberichterstattung der letzten Tage, insbesondere durch die Berichterstattung der „Bild“ sehe ich Anhaltspunkte dafür, dass der Chef der Bundespolizei aus eigenem Antrieb und ohne richterliche Entscheidung, den Verdächtigen im Kriminalfall „Susanna“ nach Deutschland verbracht haben könnte”, schreibt Sprafke. „Deutsche Sicherheitsbehörden haben kein Recht, ohne gesetzliche Grundlage Menschen festzunehmen und diese gegen ihren Willen in ein anderes Land zu verschleppen”, heißt es weiter.

Caffier sieht das anders: „Die Bundespolizei hat einfach nur ihren Job gemacht. Wenn die verschiedenen Behörden des Iraks sich untereinander nun nicht einig sind, ob der eines Sexual- und Tötungsdelikts Beschuldigte an die deutschen Sicherheitsbehörden hätte übergeben werden dürfen oder nicht, kann dafür nicht die Bundespolizei verantwortlich gemacht werden, sondern müssen die irakischen Behörden für sich selbst klären.”