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Wolgast

Bewährung für Mutter, die Emma (3) mit heißem Wasser tötete

Greifswald / Lesedauer: 1 min

Die Frau verstand angeblich nicht, was sie tat: Deswegen kam die Mutter von Emma (3) vor Gericht mit einer Bewährungsstrafe davon.
Veröffentlicht:27.11.2019, 17:03
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Eine 28-jährige Frau, deren dreijährige Tochter Emma in Wolgast nach einem heißen Bad an Verbrühungen starb, ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden. Das Amtsgericht Greifswald verhängte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht folgte damit nicht dem Staatsanwalt, der nach dem Bericht eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung abrückte und auf fahrlässige Körperverletzung plädierte.

+++ Hier lesen Sie einen ausführlichen Bericht über den Prozess gegen Emmas Mutter in Greisfwald.+++

Frau war nicht klug genug, um ihr Kind allein zu versorgen

Die Frau ist nach Ansicht des Gutachters wegen einer leichten Intelligenzminderung nicht in der Lage, ein Kind alleine zu versorgen. Der Verteidiger schloss sich der Forderung des Staatsanwaltes an.

Das Jugendamt hatte der Frau und ihrem Ehemann die Auflage erteilt, sich gemeinsam um ihre beiden Kinder zu kümmern. Der Vater hatte kurz vor dem Unglück eine Arbeit in Hamburg angenommen und war zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause.

Einen ausführlichen Gerichtsbericht lesen Sie hier.