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Beschwerden über Kurtaxe für Tagesgäste in MV

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Beim Bürgerbeauftragte von MV sind im ersten Halbjahr 930 Beschwerden eingegangen. Die Themen reichen von Ärger mit dem Jobcenter bis zur Kurtaxe für Tagesgäste.
Veröffentlicht:15.07.2019, 15:30
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Die Kurabgabe für Tagesgäste in Kur- und Erholungsorten bleibt ein Ärgernis. Sie führt immer wieder zu Beschwerden beim Bürgerbeauftragten des Landes, Matthias Crone. „Das Abgabengesetz ist zu weit gezogen, die Satzungen haben ungenaue Bestimmungen und viele Verwaltungen falsche Vorstellungen”, kritisierte Crone am Montag in Schwerin.

Eine Reihe Kur- und Erholungsorte hätten das gesamte Gemeindegebiet abgabenpflichtig gemacht. So müssten Menschen streng genommen sogar dann eine Kurkarte lösen, wenn sie außerhalb wohnen und im Supermarkt des nahe gelegenen Erholungsortes einkaufen, dort zum Arzt gehen oder eine Behörde aufsuchen.

Kurtaxe für Kirchenbesuch

Crone berichtete von einem Fall, in dem ein Bürger in einem Ostseebad anfragte, ob er denn auch die Kurtaxe bezahlen muss, wenn er den Gottesdienst in der örtlichen Kirche besuchen und anschließend am Strand einen Spaziergang unternehmen will. Ja, dafür müsse eine Tageskarte gelöst werden, beschied Crone zufolge die Verwaltung.

Auf den Vorschlag des Mannes, das Wandern am Strand und das Fahrradfahren im Ort satzungsmäßig aus der Abgabepflicht herauszunehmen, habe er keine Antwort bekommen. Also wandte er sich an den Bürgerbeauftragten.

Crone sagte, dass es einen Widerspruch zwischen dem sogenannten Gemeingebrauch, der abgabefrei ist, und der Erhebung von Kurtaxe in einer kompletten Gemeinde gibt. Er plädierte dafür, entweder den kurtaxepflichtigen Erholungsbereich eng einzugrenzen oder Tagesgäste per Gesetzesänderung aus der Kurtaxe herauszunehmen. Andere Länder täten Letzteres, etwa Brandenburg.

Keine Kurtaxe für Alltagsgeschäfte

Er habe sich in der Sache an Innenminister Lorenz Caffier (CDU) gewandt, berichtete Crone. Dieser habe erklärt, dass Tagesgäste grundsätzlich kurtaxepflichtig sind, wenn sie Kur- und Erholungseinrichtungen nutzen. Demnach sei ein Besuch abgabefrei, der zur Erledigung von Alltagsgeschäften diene.

„Wegen der schwierigen Abgrenzungsfragen sicherte er zu, in anstehenden Gesetzgebungsverfahren auch die von Tagesgästen zu thematisieren”, berichtete Crone. Der Bürgerbeauftragte sieht in einer Gesetzesänderung den besten Weg, um Klarheit zu schaffen, wie er sagte.

Probleme bei der Kinderbetreuung

Crone kann über mangelnde Nachfrage nicht klagen: Im ersten Halbjahr gingen 930 Beschwerden bei seiner Behörde mit 14 Mitarbeitern ein. „Das waren 91 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.” Fast die Hälfte betraf nach seinen Worten soziale Anliegen. Eltern beklagten, dass nicht überall der Bedarf an Kinderbetreuung gedeckt sei. Auch die Qualität der Betreuung bei Personalausfall bereitet Eltern demnach Sorgen.

Auch Behinderte wenden sich immer wieder an den Bürgerbeauftragten, etwa ein älterer Mann, der nach einer Bein-Amputation einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus installieren wollte, um in seine Wohnung im Hochparterre zu gelangen. Der Vermieter, ein gemeinnütziges Unternehmen, lehnte dies ab und forderte den Rückbau.

Der Bürgerbeauftragte wandte sich an die Baubehörde und bat um Prüfung. Diese ergab Crone zufolge, dass der Einbau zulässig ist. Dennoch musste der Mann den aus eigener Tasche bezahlten Treppenlift abbauen, weil der Vermieter eine „rechtsverbindliche Bescheinigung” verlangte. Einen Aufschub habe er abgelehnt. Crone dazu: „Der Bürgerbeauftragte bemüht sich aktuell über die zuständige Stadt zu erreichen, dass der noch vorhandene Lift wieder eingebaut werden darf.”