StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernBayrisches Polizeigesetz bald auch im Nordosten?

Innere Sicherheit

Bayrisches Polizeigesetz bald auch im Nordosten?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Brandenburg und MV wollen ihre Polizeigesetze verschärfen. In Potsdam hat die CDU einen neuen Entwurf vorgelegt, in Schwerin flirtet sogar die SPD mit einer Verschärfung nach bayrischem Vorbild.
Veröffentlicht:24.05.2018, 12:59

Von:
Artikel teilen:

Erst im April war die CDU im Potsdamer Landtag mit ihrem Antrag gescheitert, das Brandenburger Polizeigesetz nach bayrischem Vorbild zu verschärfen. Die Hauptmerkmale: Schleierfahndung, elektronische Fußfesseln für Gefährder, Bodycams für Polizisten, Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, Aufzeichnungen von Veranstaltungen, Onlinedurchsuchungen, Gesichtserkennung. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

SPD-Innenminister Karl-Heinz Schröter sagte, dass die Menschen im Land zwar ein Recht auf Sicherheit hätten, „aber nicht um den Preis, dass Freiheitsrechte unbotmäßig beschnitten werden.“ Noch in diesem Jahr werde Brandenburg ein neues Polizeigesetz vorlegen, so Schröter. Doch die CDU hat mit ihrem Antrag eine Debatte in Brandenburg fortgesetzt, die spätestens seit dem Terroranschlag 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz in ganz Deutschland eine zunehmend wichtige Rolle spielt: Sind wir bereit, für mehr Sicherheit einen Teil unserer Freiheit zu opfern?

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird diese Diskussion intensiv geführt. In der rot-schwarzen Koalition in Schwerin mehren sich die Stimmen, das Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns ähnlich wie in Bayern zu verschärfen. Sowohl der SPD-Innenexperte im Landtag, Manfred Dachner, als auch seine CDU-Kollegin Ann Christin von Allwörden sprachen sich jetzt grundsätzlich dafür aus.

Umstritten ist der Begriff „drohende Gefahr“

„Ich kann mir bei drohender Gefahr mehr Rechte der Polizei bei der Überwachung von Telekommunikation und Post vorstellen“, sagte Dachner dem Nordkurier. Anders als in Bayern solle darüber aber ein Richter bestimmen. Besonders umstritten ist der Begriff „drohende Gefahr“. Freiheits- und Bürgerrechte würden so massiv eingeschränkt, obwohl es noch keinen Verstoß gegen die Gesetze gegeben habe, sagen Kritiker.

Auch Dachners CDU-Kollegin von Allwörden liebäugelt mit einer „Ausweitung der Beobachtung von Terrorverdächtigen“. Das neue Polizeigesetz in Bayern sei sehr ambitioniert, sagte sie. Auch die Erweiterung der DNA-Analyse um die Merkmale der Augen-, Haar- und Hautfarbe, des biologischen Alters sowie der biogeografischen Herkunft hält die Politikerin für sinnvoll. Bisher ist das verboten.

Schwerin tritt auf die Bremse

Schwerin tritt aber auf die Bremse. „Das Innenministerium denkt derzeit nicht daran, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV entsprechend dem bayerischen Polizeigesetz zu ändern“, ließ er einen Sprecher ausrichten. Wichtig an der Antwort ist das kleine Wörtchen „derzeit“. Caffier, so Beobachter in Schwerin, wäre auch mit dem Klammerbeutel gepudert, würde er jetzt eine derartige Änderung anschieben.

Schließlich haben die vielen Gegner des bayrischen Gesetzes eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Den Ausgang dieser Klage wird Caffier auf alle Fälle abwarten wollen. Darüber hinaus erarbeitet Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein Musterpolizeigesetz, an dem sich dann die Länder ausrichten können. Zudem verfügt die CDU in MV auch nicht wie ihre Schwesterpartei CSU in Bayern über die absolute Mehrheit.

Die Große Koalition hatte das Polizeigesetz MV erst vor Kurzem geändert. Nun können Gefährdern elektronische Fußfesseln angelegt werden und Aufenthaltsverbote und -gebote ausgesprochen werden. In einem nächsten Schritt soll der finale Rettungsschuss ins Gesetz aufgenommen werden.