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MV-Landtag

Affäre um perverse Polizisten zieht weitere Kreise

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Der Linken-Abgeordnete Peter Ritter glaubt nicht, dass das Innenministerium von den Missbrauchs-Vorwürfen gegen Polizisten nichts wusste. Nun soll sich der Innenausschuss erneut damit beschäftigen.
Veröffentlicht:07.06.2019, 13:57
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Die Affäre um zwei Polizisten, die über dienstlich erhobene Daten privat Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufnahmen, zieht im Landtag weitere Kreise. Der Linke-Abgeordnete Peter Ritter kündigte am Freitag in Schwerin an, das Thema erneut auf die Tagesordnung des Innenausschusses setzen zu lassen. Nach seiner Meinung wusste das Innenministerium eher über die Verstöße Bescheid als am Donnerstag im Ausschuss dargestellt. Seiner Fraktion lägen klare Anhaltspunkte dafür vor, dass die Behauptung, erst durch den Bericht des Datenschutzbeauftragten vom Mai dieses Jahres davon erfahren zu haben, „schlicht falsch ist”.

Nach Angaben Ritters hatte demnach das Innenministerium den Datenschutzbeauftragten bereits im Mai 2018 in einem Fall darüber informiert, dass seiner Meinung nach der Datenschutzbeauftragte zuständig ist. „Dem Innenministerium muss demnach zumindest in einem Fall die entsprechende Akte vorgelegen haben”, konstatierte Ritter. Dies werfen neue Fragen auf.

Wie aus dem Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten hervorgeht, hatten zwei Beamte dienstlich erhobene Kontaktdaten genutzt, um Schülerinnen eindeutige Avancen zu machen. Ein Polizist lud eine 15-Jährige, die zuvor Anzeige gegen die Veröffentlichung anzüglicher Fotos von ihr im Internet gestellt hatte, per SMS zum Fotoshooting ein. Der zweite Beamte schickte einer 13-jährigen Zeugin in einem Missbrauchsfall WhatsApp-Botschaften mit „sexuellen Avancen”.

Informationsflüsse auf dem Prüfstand

Laut einem Ministeriumssprecher hatte das Innenministerium nach der Veröffentlichung des Datenschutzberichtes am 22. Mai von den betroffenen Polizeibehörden Stellungnahmen abgefordert. Dabei habe sich ergeben, „dass alle in Rede stehende Sachverhalte in den Polizeidienststellen bekannt waren und entsprechende personalrechtliche Maßnahmen geprüft wurden”.

Er verwies zudem darauf, dass im Ausschuss  „ganz klar dargestellt” worden sei, wie die Meldewege in jedem Einzelfall waren und auch nicht behauptet worden sei, erst durch den Bericht des Datenschutzbeauftragten von den Kontaktaufnahmen zu den Mädchen erfahren zu haben. Lediglich der dritte Fall, bei dem es um den Versuch eines Polizisten ging, eine Anzeige gegen den eigenen Sohn abzuwenden, sei  „im Rahmen der Aufarbeitung des Tätigkeitsberichts bekannt geworden”.  In den anderen beiden Fällen seien zunächst die Staatsanwaltschaften eingeschaltet worden, um die strafrechtlich Relevanz prüfen zu lassen.

Disziplinarverfahren seien erwogen oder eingeleitet, wegen der Befassung durch den Landesdatenschutzbeauftragten zunächst aber ausgesetzt worden. Das Disziplinargesetz sehe grundsätzlich keine Meldepflicht gegenüber der obersten Dienstbehörde vor. Intern sei aber deutlich gemacht worden, dass das Innenministerium Informationen dazu erwarte. Nach Angaben des Sprechers sollen  „die Informationsflüsse zwischen nachgeordneten Dienststellen, Staatsanwaltschaften und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz” auf den Prüfstand gestellt und optimiert werden.