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Marktcheck

Insekten im Essen – Verbraucherschützer warnen

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Teuer, aber zweifelhaft. Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. tauchen zunehmend in Nudeln, Proteinriegeln, Müslis oder als gewürzte Snacks auf. Verbraucherschützer sehe zahlreiche Lücken bei der Kennzeichnung.
Veröffentlicht:07.10.2020, 05:56

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Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Das ist das Ergebnis eines Marktchecks der Verbraucherzentralen mit 32 Produkten. Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte sei nicht ersichtlich gewesen, ob die Speiseinsekten bei der Herstellung erhitzt oder anderweitig zur Keimabtötung behandelt wurden, teilte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag mit.

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Bislang keine Gesetze für Insekten als Nahrungsmittel

Um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, sollten die eingesetzten Speiseinsekten entweder erhitzt oder einem anderen Verfahren, wie einer Hochdruckbehandlung, unterzogen werden. Gesetzliche Vorgaben dafür gebe es bislang noch nicht. Die Verbraucherzentralen fordern daher die Hersteller auf, das Keimabtötungsverfahren zu kennzeichnen und gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

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Versteckte Gefahren für Allergiker

Bei Allergikern könne der Verzehr von Speiseinsekten eine allergische Reaktion auslösen. Derzeit sei eine entsprechende Allergenkennzeichnung nicht verpflichtend. Lediglich bei 72 Prozent der Produkte sei ein entsprechender Hinweis für Hausstaubmilbenallergiker und nur knapp bei der Hälfte ein Hinweis für Weichtierallergiker aufgeführt worden. „Vor allem Personen mit einer bestehenden Allergie auf Schalen- und Krustentiere, Weichtiere und Hausstaubmilben sollten beim Verzehr von Speiseinsekten vorsichtig sein,“ rät Sandra Reppe von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern „einen verpflichtenden Allergenhinweis halten wir für notwendig.“

Irreführende Werbung

Zwölf der überprüften Insektenprodukte trugen den Angaben zufolge insgesamt 20 eindeutig unzulässige nährwertbezogene Angaben. So seien beispielsweise zahlreiche Produkte als „reich an Protein“ beworben, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Eiweiß nicht enthalten war. „Die Auslobung von Vitaminen und Mineralstoffen, deren tatsächlicher Gehalt dann aber nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt wird, ist ebenso nicht erlaubt“, so Verbraucherschützerin Reppe.

Ohnehin fraglich sei der Nutzen der geprüften insektenhaltigen Lebensmittel. Laut Untersuchung ist der Anteil der Insekten oft gering, dagegen werden viele süßende Zutaten oder Salz verwendet. Insektenprodukte, allen voran die Snacks, seien sehr teuer. so die Verbraucherzentrale. Der Preis der in der Stichprobe erfassten insektenhaltigen Lebensmittel habe im Durchschnitt 43 Euro pro 100 Gramm betragen.