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Bußgelder

Beim Pilze sammeln gilt eine Obergrenze – und keiner kennt sie

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Zwei Männer aus Baden-Württemberg mussten 1700 Euro Strafe für zu viel gesammelte Pilze zahlen. Auch in MV gibt es eine Obergrenze. Doch ihre Höhe ist nicht definiert.
Veröffentlicht:13.09.2018, 18:13

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Der Wald bietet dem, der sich auskennt, eine Gelegenheit zur natürlichen Nahrungssuche. Dass Wälder aber keine grenzenlosen Selbstbedienungsläden sind, mussten jüngst zwei Pilzsammler nahe dem baden-württembergischen Ibach erfahren. Die Polizei erwischte die beiden mit insgesamt 19 Kilogramm Steinpilzen im Kofferraum – sie waren auf der Heimfahrt von einer offenbar sehr einträglichen Pilzsammlung.

Dass die Polizei die beiden kontrollierte, erwies sich als teures Pech, denn erlaubt ist in dem besagtem Waldgebiet ein Maximum von einem Kilogramm pro Person. Die 17 Kilogramm zu viel kosteten die beiden stolze 1700 Euro Bußgeld – da wäre selbst ein Kauf der Pilzmenge günstiger gewesen.

Eigenbedarf in MV nirgends genau definiert

Bei Pilzen wie bei anderen Walderzeugnissen gilt eine strenge gesetzliche Vorgabe: Es darf nur der Eigenbedarf gedeckt werden. Wie hoch dieser genau ist, ist im Gesetz allerdings nicht ganz genau definiert – auch im Nordosten nicht. Die Sprecherin des dafür zuständigen Landesamts für Gesundheit und Soziales (LaGuS), Anja Neutzling, sagt dazu: „Nirgendwo ist definiert, was konkret unter Eigenbedarf oder geringen Mengen zu verstehen ist. Als sinnvoll erscheint bei Pilzen eine Menge von max. zwei Kilogramm pro Person.”

Die Eigenbedarfs-Regelung gilt auch in den übrigen Bundesländern, wobei die Mengen von Bundesland zu Bundesland und teils auch innerhalb einzelner Regionen variieren. Wer vor einem Ausflug in den Forst auf der sicheren Seite sein will, sollte daher bei der zuständigen Landschaftsbehörde nachfragen.

Weitere Ansprechpartner sind regionale Pilzberater, die es auch in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend gibt. Deren Kontaktdaten sind unter anderem auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt. Grundsätzlich verboten ist zudem das Sammeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks.