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DSGVO startet am 25. Mai

Datenschutz-Regeln der EU verunsicheren Fotografen

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU tritt ab 25. Mai in Kraft. Sie soll Menschen mehr Macht über ihre Daten geben. Doch in einigen Punkten herrscht Unsicherheit.
Veröffentlicht:14.05.2018, 10:42

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Soll ich’s wirklich machen oder lass ich’s lieber sein? Diese Frage stellt sich Michael Scharf in diesen Tagen öfter mal, und das hat mit seinem Hobby zu tun. Scharf fotografiert auf den Fußballplätzen der Region, vor allem bei den Spielen des 1. FC Neubrandenburg sieht man ihn oft mit seiner Kamera am Spielfeldrand. Ob er das aber auch noch nach dem 25. Mai tun, ist allerdings fraglich.

An diesem Tag tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft, die auch Auswirkungen auf Fotografen wie Michael Scharf hat – und zwar solche mit potentiell weitreichenden Folgen. „Für mich gibt es da nur zwei Schlussfolgerungen”, sagt Scharf schon jetzt ganz rigoros: „Entweder ich ignoriere das völlig und warte, bis ich vielleicht mal ’ne Abmahnung im Briefkasten habe, oder ich höre völlig auf!”

Das Problem: Wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, haben die Fotografierten künftig mehr Rechte. Besonders oft kommt das bei Straßen-, Hochzeits- oder Konzertfotos vor – oder eben in der Sportfotografie. Denn es handelt sich hier um personenbezogene Daten, wenn Menschen auf Bildern auftauchen, mit den Bilddaten werden solche zu Ort und Zeit der Aufnahme gespeichert. Hier galt bisher das 1907 eingeführte Kunsturhebergesetz (KUG), das für eine Güterabwägung zwischen dem Veröffentlichungsinteresse des Bildschaffenden und den Persönlichkeitsrechten der Abgebildeten sorgten.

Andere EU-Länder setzen DSGVO anders um

Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur in Ausnahmefällen solche Bilder angefertigt und veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Doch wirklich alle Zuschauer, Spieler, Eltern und Schiedsrichter um Erlaubnis fragen – „wie soll ich das alles schaffen”, fragt sich nicht nur Michael Scharf. Er wisse von vielen Kollegen, die ebenso wie er in Unsicherheit gelassen werden und die nun erst mal die ersten Gerichtsurteile abwarten.

Selbst die Bundeskanzlerin hat schon erkannt, dass die DSGVO gerade für kleinere Unternehmen, für Sportvereine und Hobbyfotografen ein ganz schöner Brocken geworden ist. „Manches ist wirklich eine Überforderung”, sagte Angela Merkel (CDU) jüngst auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz ihrer Partei in Berlin als Reaktion auf massive Kritik aus Wirtschaft und Verbänden, wie die „Berliner Zeitung” berichtete. In anderen EU-Ländern werde die EU-Vorschrift anders umgesetzt als in Deutschland, sie wolle darüber noch mal mit dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) reden, kündigte Merkel an.

An den Befürchtungen von Fotografen oder Kleinunternehmern, die mit den vielen neuen Regeln und dem bürokratischem Aufwand für die Umsetzung der Datenschutz-Regeln hadern, ändert das allerdings erst mal nichts. „Klar gab’s das früher auch schon, das mal der eine oder andere wollte, dass ich sein Bild lösche”, erinnert sich Michael Scharf. Aber das seien Ausnahmen gewesen und meist im persönlichen Kontakt statt über Anwälte zu regeln gewesen. Wie das allerdings ab 25. Mai abläuft, kann der Hobbyfotograf nur ahnen.