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Umstrittene Bordsteinhöhe

Neue Hürde für barrierefreie Haltestellen in Demmin

Demmin / Lesedauer: 2 min

In den kommenden Jahren soll der Nahverkehr vollständig barrierefrei werden. Doch ausgerechnet durch den Umbau könnten in Demmin neue Hindernisse entstehen.
Veröffentlicht:25.06.2020, 20:16

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Damit Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator es im öffentlichen Nahverkehr künftig leichter haben, sollen in Demmin in diesem Jahr zehn Bushaltestellen – unter anderem in der Bahnhofstraße und der Pfarrer-Wessels-Straße – komplett barrierefrei umgebaut werden. Auch 30 weitere Haltestellen im Stadtgebiet, die den Vorgaben des Landes noch nicht entsprechen, müssen nach dem Personenbeförderungsgesetz bis 2022 mit Auffindstreifen für Sehbehinderte, Beleuchtung und Busborden zum besseren Einstieg versehen werden. Vorhandene Wartehallen werden bei Bedarf saniert.

Vorgeschriebene Höhe von 18 Zentimetern

Doch während die Zeit für diese Umbaumaßnahmen drängt, stellt eine Vorschrift der Stadt Hürden in den Weg – im übertragenen wie im wörtlichen Sinn. Gemäß der Landesvorgabe muss das Busbord nämlich eine Höhe von etwa 18 Zentimetern aufweisen. An manchen Haltestellen, etwa an der Jarmener Straße, ist der Auftritt jedoch nur vier bis sechs Zentimeter hoch, stellenweise sogar noch niedriger.

Auch viele andere Kommunen kämpfen laut Steffen Teetz vom zuständigen Demminer Ingenieurbüro mit diesem Problem: Denn um auf die vorgeschriebene Höhe zu kommen, müssten die Gehwege an den betroffenen Stellen um zwölf bis 15 Zentimeter erhöht werden, wie Teetz auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Mittwoch erläuterte.

Fördergelder in Gefahr?

Durch den auszugleichenden Höhenunterschied zum übrigen Gehweg entstünde dann eine Schanze. Die vorgeschriebene Höhe einzuhalten, erachtet auch Bauamtsleiter Dietmar Schmidt in diesem Fall daher als „weder fußgänger- noch behindertenfreundlich“. Zumal das dadurch gewonnene Hindernis, wie eine Rücksprache Schmidts mit dem Verkehrsbetrieb ergab, offenbar überhaupt nicht nötig wäre: „Dem Verkehrsbetrieb ist es egal, ob acht oder 15 Zentimeter. Er hat Busse, die sich absenken“, so Schmidt.

Doch die Fördergelder sind an eine vorschriftsmäßige Umsetzung der Umbauarbeiten gebunden. „Wenn wir die 18 Zentimeter nicht einhalten, kann das zur Folge haben, dass wir selbst zahlen müssen und keine Fördergelder bekommen“, bemerkte der Vorsitzende des Ausschusses Thomas Wittkowski. Der Ausschuss sprach sich deshalb für den Versuch aus, eine Befreiung von den Vorgaben zu erwirken. In diesem Jahr sollen zunächst zehn Bushaltestellen umgebaut werden, bei denen das Problem nicht auftritt.