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Wildunfall

Geht gar nicht: Totes Reh liegen lassen

Sanzkow / Lesedauer: 3 min

Jetzt kommt die Jahreszeit, wo es wieder dunkler und die Sicht schlechter wird. Doch wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, der muss mit Konsequenzen rechnen.
Veröffentlicht:03.10.2019, 18:09

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Es muss in den letzten Nächten passiert sein. Ein Rehkitz sprang auf der Strecke von Sanzkow zur Landstraße 271 einem Kraftfahrer vor das Fahrzeug und verendete auf der Straße. Der Fahrzeugführer ließ es liegen, meldete es nicht und fuhr weiter. In der Nacht machten sich Raubtiere an das tote Kitz heran und fraßen aus dem Bauchbereich. Auch am nächsten Morgen lag das tote Tier noch auf der Straße. Kein schöner Anblick. Man stelle sich nur mal vor, eine Familie macht eine Rad- oder Wandertour und ihre kleinen Kinder sehen das arg zugerichtete Tier.

Der Unfall sollte aus Versicherungsgründen gemeldet werden

Wenn man nach einem Wildunfall weiterfährt, mag das für viele ein Kavaliersdelikt sein. Polizeisprecherin Diana Mehlberg stellt die rechtlichen Einordnung klar: Es handele sich dabei zwar um einen Verkehrsunfall, eine Nichtmeldung des Unfallverursachers sei in diesem Fall aber keine Fahrerflucht. „Die Begründung liegt in der Feinheit, dass es sich bei dem beschädigten Tier um eine herrenlose Sache handelt. Das Wildtier gehört niemanden. Somit gibt es keinen Geschädigten und damit wurde keine fremde Sache beschädigt. Die Beschädigung einer fremden Sache ist bei einem Verkehrsunfall aber die Voraussetzung einer Unfallflucht“, so die Polizei.

Richtig verhält sich jemand, der über 110 die Polizei verständigt. Der Fahrer muss solange warten, bis die Beamten am Unfallort eintreffen. Dort schildert dieser kurz den Polizisten, was passiert ist. Lebt das Wildtier noch, haben die Polizisten zwei Möglichkeiten. Sie können das Wild fachgerecht erlegen, um das Leiden des Tieres zu beenden. In den meisten Fällen aber wird der zuständige Jäger gerufen, um das Tier von seinen Qualen zu erlösen. Wichtig für den Fahrer ist die Tagebuchnummer, die die Polizei für den Unfall vergibt. Nur mit der kann ein Sachschaden bei der Kfz-Versicherung reguliert werden.

Ein verletztes Tier sollte von seinem Leiden erlöst werden

Auch der Revierförster Bernd Rohde vom Forstamt Poggendorf hat kein Verständnis dafür, wenn ein Kraftfahrer bei einem Wildunfall das Tier liegen lässt und einfach weiterfährt. „Jetzt kommt die Jahreszeit, wo es wieder früher dunkler wird und somit ist die Sicht schlechter. Daher appelliere ich an die Autofahrer, dass die Fahrweise der Situation entspricht. Gerade auf Strecken durch ein Waldgebiet oder entlang von noch stehenden Maisfeldern ist die Geschwindigkeit anzupassen“, sagte Bernd Rohde und fügte hinzu: „Bei einem Unfall ist unbedingt die Polizei hinzuzurufen. Vor allem dann, wenn das Tier noch lebt. Diese sorgt dafür, dass die Tragödie so schnell wie möglich ein Ende findet.“

Für die Demminer Amtstierärztin Dr. Ann-Kathrin Lohrenz ist es sogar ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wenn man ein verletztes Tier liegen lässt und weiterfährt, ohne die Polizei einzuschalten. „Paragraf eins des Tierschutzgesetzes besagt, das niemand ein Tier ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen darf. Sicherlich passiert der Unfall unabsichtlich. Aber ein verletztes Tier leidet und sollte so schnell wie möglich von seinem Leiden erlöst werden. Das erfolgt nur, wenn die Polizei sofort benachrichtigt wird“, erklärte Dr. Lohrenz.