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Straßenreinigung in Demmin

Gebühren lassen Telefondrähte glühen

Demmin / Lesedauer: 2 min

Für Verunsicherung in vielen Demminer Haushalten hat Post aus dem Rathaus gesorgt. Die Verwaltung hatte die Gebührenbescheide für die Straßenreinigung versandt. Und die ist seit diesem Jahr neu geregelt.
Veröffentlicht:19.07.2018, 08:59

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So kurz nacheinander bekommt man im Demminer Hopfenfeld wohl selten Post aus dem Rathaus wie in der vergangenen Woche. Am Freitag fanden die Anwohner in ihren Briefkästen eine Benachrichtigung darüber, dass die Sanierung der Plattenstraße vorerst aufgeschoben sei. Den Stadtvertretern waren die bei der Ausschreibung eingegangenen Angebote zu teuer, sie hoben deshalb die Vergabe auf. Am Sonnabend folgte dann ein Gebührenbescheid über die Straßenreinigung. Er gilt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Dabei sei dort nie die Kehrmaschine gefahren, sagen Anwohner.

In dieser Lage fanden sich indessen nicht nur die Menschen in der Straße in Stuterhof. Quer durch das ganze Stadtgebiet erhielten Demminer ähnliche Post. Insgesamt hat die Stadtverwaltung rund 4000 Gebührenbescheide versandt, jeweils gültig ab Jahresbeginn. Sollen manche Bürger jetzt für Leistungen bezahlen, die gar nicht erbracht wurden?

Erstmals Winterdienst mit erfasst

Mancher Betroffene hegt diesen Verdacht, die Folgen der Schreiben vom Amt ließen nicht lange auf sich warten. Bei den Stadtwerken rechnete man halb und halb mit wütenden Anrufen, im Rathaus gingen sie offenbar ein. Zahlreiche Telefonate zeigten laut Bürgermeister Michael Koch, dass die Bescheide zu Verunsicherungen bei betroffenen Anliegern geführt hätten. Dabei ging nach Auskunft der Verwaltung alles rechtens zu.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Stadtvertretung die neue Stadtreinigungssatzung mit der dazu gehörenden Gebührenordnung beschlossen, zu Neujahr trat sie in Kraft. „Erstmalig ist nunmehr die Reinigungsklasse V, und somit der Winterdienst, erfasst worden“, erläutert der Bürgermeister.

Gebührenhöhen aufgrund von Erfahrungen ermittelt

Es geht also nicht nur um die Kehrmaschine. Mit entscheidend ist vielmehr, in welche der fünf Reinigungsklassen eine Straße fällt. Sie umfassen unterschiedliche Leistungen vom bloßen Winterdienst über Winterdienst und Reinigung des Rinnsteins, mit Kehrmaschine beziehungsweise mit Kehrmaschine und Papierkorbleerung.

Eine nicht für jeden ganz leicht zu verstehende Sache, und auch die Stadtverwaltung stellte fest, dass der Aufbau der Bescheide offensichtlich nicht für jeden Betroffenen nachvollziehbar war. Wer Rückfragen zur Kalkulationsermittlung hat, kann sich deshalb telefonisch an Thomas Engler vom Bauamt wenden unter der Telefonnummer 03998/256336.

Die jeweiligen Gebührenhöhen wurden laut Stadtverwaltung aufgrund von Erfahrungen der vergangenen Jahre ermittelt. Sie könnten sich im nächsten Jahr noch einmal ändern. Denn dann werden sie anhand der tatsächlichen Kosten dieses Jahres überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst.