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Corona-Proteste

Die Rückkehr des Merkel-Duschers

Demmin / Lesedauer: 4 min

Einst schüttete er Bundeskanzlerin Angela Merkel Bier in den Nacken - und landete damit sogar bei Jauch. Jetzt kritisierte Martin Doege ihre Corona-Maßnahmen und geriet dabei in den Blickpunkt der Polizei.
Veröffentlicht:29.05.2020, 09:52

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Einst sorgte Martin Doege für bundesweite Schlagzeilen. Schuld ist ein Missgeschick auf dem Politischen Aschermittwoch der CDU mit Angela Merkel in Demmin. Das war im Jahr 2012. Der damals 21-jährige sprang auf der Veranstaltung als Aushilfskellner ein. Als sich die Bundeskanzlerin zu Parteifreunden setzte, sollte ein Tablett mit Bier an ihren Tisch gebracht werden.

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Eigentlich sollte eine Kellnerin die Getränke bringen. Doch diese war so aufgeregt, dass sie Doege bat, das für sie zu tun. Als dieser sich dem Tisch der Kanzlerin näherte, verlor er das Gleichgewicht. „Ich wurde geschubst, versuchte die Biere abzufangen, aber da war es schon zu spät. Ich schrie laut Scheiße“, sagte Martin Doege damals.

Die Kanzlerin nahm es gelassen

Das Bier aus fünf Gläsern floss in den Nacken von Angela Merkel. Doch die Kanzlerin nahm es recht gelassen hin. Sie grinste den Aushilfskellner an und ging kurz darauf an das Rednerpult. Durch sein Missgeschick erlangte Martin Doege für einen kurzen Moment einen gewissen Bekanntheitsgrad. Selbst in Dänemark und in den USA wurde über die Bierdusche berichtet.

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In einzelnen Medien wurde Doege gar als „Merkel-Duscher“ betitelt. Günther Jauch stellte ihn in seinem Jahresrückblick „2012! Menschen, Bilder, Emotionen“ vor. 2014 kehrte Martin Doege noch einmal in die Öffentlichkeit zurück, in dem er sich bei der ersten Königswahl des Lichterfest-Vereins aufstellte. Hätte er die Wahl gewonnen, wäre sein Wunsch, sich bei Angela Merkel zu entschuldigen, wohl auf dem Politischen Aschermittwoch 2015 in Erfüllung gegangen. Doch Martin Doege zog seine Kandidatur zurück.

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Lange Zeit war es ruhig um ihn geworden. Jetzt tritt er wieder ins Licht der Öffentlichkeit. Aber nicht mit einer Entschuldigung bei Angela Merkel sondern mit der Kritik an ihren Schutzmaßnahmen gegen Corona. So beteiligte sich Martin Doege an den montäglichen Abendspaziergängen. Dabei trug er ein Schild mit der Aufschrift: „Wir wollen keine Zwangsimpfung. Wir wollen unsere Grundrechte wiederhaben!“

Demminer Polizist bestätigte die Identität

Nun ja, zur Zwangsimpfung hat sich ja die Bundesregierung schon mehrmals geäußert, dass es die nicht geben wird. Aber nicht deshalb fiel Doege bei dem „Abendspaziergang“ auf, sondern allein weil er das Plakat trug. Die Aussage war dabei völlig egal. Am Schluss wurden seine Personalien festgestellt. Über Internet beschreibt Martin Doege den Vorfall so: „Und alles nur wegen eines Plakats... Das der Hammer, ich alleine darf damit spazieren gehen, zu zweit ist auch noch okay, aber zu dritt nicht mehr, naja, einmal Personalien bitte ich hatte natürlich keinen Ausweis dabei. Dann nehmen wir Sie jetzt mit, ich sagte: bestimmt nicht. Da kam dann aber ein Demminer Polizist und er konnte bestätigen dass ich Herr Doege bin und meine Angaben richtig waren ....“

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Aber warum hat man ihn überhaupt überprüft? Laut Kathrin Jähner, Pressesprecherin der Polizei, hat es sich bei dem Abendspaziergang um eine nicht angemeldete Versammlung gehandelt. Damit wurde gegen das Versammlungsverbot verstoßen. Zudem gab sich niemand als Versammlungsleiter zu erkennen, der jetzt von der Polizei ermittelt werden soll.

In der Tat schien dieser „Abendspaziergang“ wirklich keinen Anführer zu haben, auch wenn wieder in den ersten Reihen Mitglieder der rechten Szene liefen. „Wir haben vier auffällige Personen herausgegriffen, weil wir Zeugen zur Ermittlung des Versammlungsleiters suchen. Und da ist jemand mit einem Plakat natürlich immer sehr auffällig“, schildert Kathrin Jähner.

Frage der Verhältnismäßigkeit

Sven Richwin, Berliner Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Straf- und Demonstrationsrecht, kennt solche Vorfälle. „Wenn mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, die politische Ziele verfolgen, kann das als Versammlung angesehen werden. Die Polizei versucht dann, einen Versammlungsleiter zu ermitteln. Doch oft muss man sich die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen“, so Richwin.

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Gesetzt den Fall, jemand versuche bei einer nicht angemeldeten Versammlung zwischen den Teilnehmern und der Polizei zu vermitteln, dann sei er noch lange kein formeller Versammlungsleiter und könne nicht angeklagt werden. „Es sei denn, er hat vorher den Aufruf gestartet oder ist der geheim gehaltene Versammlungsleiter. Für die Polizei ist es meist nicht möglich, zu ermitteln, wer der Versammlungsleiter ist. So verlaufen diese Ermittlungen meist im Sande“, betont Sven Richwin.