StartseiteRegionalBrandenburgMädchen darf nicht im Knabenchor singen

Berliner Staats- und Domchor

Mädchen darf nicht im Knabenchor singen

Berlin / Lesedauer: 1 min

Hat ein Mädchen einen Anspruch darauf, in einem Knabenchor mitzusingen? Darüber hat heute das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.
Veröffentlicht:16.08.2019, 16:15

Artikel teilen:

Geklagt hat die Mutter einer Neunjährigen. Sie hatte einen Platz für ihre Tochter in dem ausschließlich von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin beansprucht. Der Chor hatte eine Aufnahme abgelehnt. Dem Kind fehlten die Grundlagen für die Gesangsausbildung. Das Kind wäre aufgenommen worden, wenn seine Stimme dem Klangbild eines Knabenchores entsprochen hätte, hatte das Verwaltungsgericht vor der Verhandlung mitgeteilt.

Klage wegen Klangbild des Chors abgewiesen

Aus Sicht der Kläger verletzt der Chor mit der Ablehnung den Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlichen Leistungen. Die Zugangsbeschränkung auf Jungen diskriminiere das Mädchen unzulässig. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage jedoch zurückgewiesen. Das Recht auf Kunstfreiheit überwiege bei der Entscheidung des Chors, das Mädchen abzulehnen. Das Klangbild des Chors habe Vorrang. Da es sich um einen Präzedenzfall handle, hat das Gericht eine Berufung zugelassen.