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Torsten Krause

Ex-Abgeordneter der Linken bestreitet Vorwürfe vor Gericht

Potsdam / Lesedauer: 2 min

Hat er wirklich in der Uckermark gewohnt oder unrechtmäßig 72.000 Euro Fahrtkosten kassiert? Torsten Krause, der für die Linken im Landtag saß, hat sich vor Gericht zu den Vorwürfen geäußert.
Veröffentlicht:06.11.2019, 17:36
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Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten Torsten Krause (Linke) hat der 38-Jährige am dritten Prozesstag sein Schweigen gebrochen. Krause wies am Mittwoch vor dem Amtsgericht Potsdam den Vorwurf der Anklage zurück, er habe sich durch die falsche Angabe eines Wohnsitzes in Lychen (Uckermark) insgesamt 72.000 Euro Fahrtkostenpauschale von der Landtagsverwaltung erschlichen.

Vielmehr habe er von 2005 bis 2012 in Lychen gewohnt, während seine Ehefrau einen Zweitwohnsitz an ihrem Arbeitsort Berlin gehabt habe, sagte Krause.

Die Staatsanwaltschaft wirft Krause gewerbsmäßigen Betrug vor. Laut Anklage soll der 38-Jährige in dem Zeitraum tatsächlich nicht in Lychen, sondern in Berlin und Potsdam gewohnt haben. Dagegen erklärte Krause, er habe in dieser Zeit für zwei Wohnungen seiner Frau in Berlin nur deswegen als Mieter mit unterschrieben, weil sie mit ihrem Gehalt allein keine Wohnung bekommen hätte. Er habe dort aber nie gewohnt, betonte Krause.

2012 nach Potsdam gezogen

Im Frühjahr 2012 seien sie beide nach Potsdam gezogen, weil er eine wissenschaftliche Karriere angestrebt habe und daher nicht wieder für den Landtag antreten wollte, erklärte der 38-Jährige. Daraufhin habe er am 2. Oktober sein Kreistagsmandat in der Uckermark niedergelegt und sich am 6. Oktober offiziell in Potsdam angemeldet.

Ein Nachbar aus dem Mehrfamilienhaus in Lychen berichtete, dass ihn das Ehepaar Krause nach seinem Einzug zu einem Kennenlern-Abend eingeladen habe. Er habe beide dann auch ein bis zwei Mal im Monat in Lychen gesehen, erklärte der Arzt. Da er zu der Zeit aber gerade seine Facharzt-Ausbildung in Templin gemacht habe, sei er beruflich oft unterwegs gewesen, betonte der Zeuge.

Die Richterin lehnte Anträge der Verteidigung ab, fünf weitere Zeugen aus Lychen zu hören, weil diese für die Erhebung weiterer Beweise nicht notwendig seien. Am Freitag sollen aber noch andere Zeugen gehört werden, darunter ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Möglicherweise könnten Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Freitag auch noch ihre Plädoyers halten.