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Urteil

Gericht verbietet allen Bandidos das Tragen ihrer Kutten

Bochum / Lesedauer: 1 min

Die Bandidos-Chapter in Aachen und Neumünster sind verboten. Dürfen Rocker aus anderen Chaptern dennoch ihre Kutten tragen? Ein Gericht in Bochum hat dazu ein eindeutiges Urteil gefällt.
Veröffentlicht:08.11.2018, 12:34
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Rocker des Motorradclubs Bandidos dürfen ihre Kutten nicht öffentlich tragen. Das hat das Bochumer Landgericht am Mittwoch entschieden. Die Richter verurteilten ein Mitglied des Bandidos-Chapters Bochum wegen Verwendens eines Kennzeichnens einer verbotenen Organisation zu 1250 Euro Geldstrafe. Der 29-Jährige war im Juni 2018 mit seiner Kutte vor dem Bochumer Polizeipräsidium aufgetaucht und hatte damit absichtlich eine Anzeige provoziert.

Bandidos-Chapter verboten

Nach Angaben seines Verteidigers sollte durch die Aktion gerichtlich geklärt werden, ob der Angeklagte seine Lederweste mit dem Aufdruck „Bandidos Bochum” trotz des Verbots der Bandidos-Chapter Aachen und Neumünster weiterhin tragen kann. Das haben die Bochumer Richter verneint und sich dabei auf die Verschärfung des Vereinsrechts berufen.

Laut Urteil ist das Zeigen der Bandidos-Embleme trotz des Unterscheidungsmerkmals „Bochum” rechtlich gesehen als „Verwenden eines Kennzeichens einer verbotenen Organisation in wesentlich gleicher Form” einzustufen. Damit sei das Tragen der Kutten – egal mit welchem Städtenamen – in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten.

Die Verteidigung hat Revision angekündigt, um den Fall vom Bundesgerichtshof entscheiden zu lassen.