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Konzentrationslager

Auschwitz-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord angeklagt

Stuttgart / Lesedauer: 2 min

Zwei frühere SS-Männer mussten sich als Greise bereits wegen ihrer Tätigkeit in Auschwitz vor Gericht verantworten. Jetzt wird erneut ein 94-Jähriger angeklagt.
Veröffentlicht:16.04.2018, 15:15
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Wegen Beihilfe zum Mord in 13.335 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau erhoben. Das teilte ein Sprecher am Montag mit. Der 94-Jährige, der im Raum Mannheim lebt, habe als SS-Angehöriger von Dezember 1942 bis Januar 1943 durch seinen Wach- und Bereitschaftsdienst den Lagerbetrieb und damit die Vernichtungsaktionen unterstützt.

In dem Zeitraum seien mindestens 15 Transporte eingetroffen, bei denen die Menschen gleich nach ihrer Ankunft nach ihrer Arbeitsfähigkeit sortiert worden seien. Nach Auffassung der Anklage wurden 13.335 Menschen als nicht arbeitsfähig eingestuft und dann in den Gaskammern in Auschwitz-Birkenau getötet.

Über seine Verteidigerin erklärte der Mann, dass ihm die Hintergründe, die Zielrichtung und der Ablauf des Tötungsgeschehens nicht bekannt gewesen seien, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Für den möglichen Prozess ist das Landgericht Mannheim zuständig. Es muss zunächst über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein SS-Mann verurteilt, der andere wurde entschädigt

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte im Juli 2015 eine Haftstrafe von vier Jahren. Der damals 94-Jährige hatte unter anderem eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Gröning ist mittlerweile verstorben.

Das Justizverfahren gegen den früheren SS-Sanitäter Hubert Z. aus der Nähe von Neubrandenburg ging mit einer Haftentschädigung für den 97-Jährigen zu Ende. Die Entschädigung unter anderem für unschuldig erlittene Haft hatte zuvor generell das Landgericht Neubrandenburg genehmigt. Dem Mann, der als Sanitäter im Konzentrationslager Auschwitz tätig war, war Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen worden. Ein Prozess war aber 2017 an seinem schlechten Gesundheitszustand gescheitert.