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Getötetes Mädchen (3)

Tat die Erzieherin weiteren Kindern Gewalt an?

Mönchengladbach / Lesedauer: 3 min

Nach einem Vorfall in einer Kita in NRW starb ein drei Jahre altes Mädchen. Gegen eine Erzieherin wird wegen Mordes ermittelt. Nun stießen die Ermittler auf ähnliche Vorkommnisse an früheren Arbeitsplätzen der 25-Jährigen.
Veröffentlicht:28.05.2020, 14:31
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Bei den Ermittlungen gegen eine wegen Mordes an einem dreijährigen Kita-Kind verdächtigen Erzieherin (25) sind die Behörden auf auf weitere Vorfälle in früheren Kindergärten der Verdächtigen bis ins Jahr 2017 gestoßen. Das sagte Leiter der Mordkommission, Guido Roßkamp, am Donnerstag in Mönchengladbach.

Die Polizei beschrieb mehrere Fälle, in denen unter anderem ein Junge mit dem Notarzt ins Krankenhaus gekommen war. Ein erster Fall ereignete sich demnach bereits 2017. Wie die Polizei zu einem früheren Zeitpunkt gesagt hatte, gab es bislang nie Ermittlungen gegen die Frau wegen Übergriffen. Allerdings wegen Vortäuschens einer Straftat.  So soll die Frau sich mit einem Messer geritzt und dann behauptet haben, in einem Wald Opfer eines Übergriffs geworden zu sein. Ihr sei damals dringend geraten worden, psychologischen Rat einzuholen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kleve gegen sie seien eingestellt worden, hieß es am Donnerstag.

Der 25-Jährigen seien zudem in mehreren Kitas schlechte Zeugnisse ausgestellt worden. Ihr habe der Zugang zu Kindern gefehlt, sie habe keine Empathie gezeigt und bei Konflikten zwischen Kindern tatenlos zugesehen. In jedem der Kindergärten in Kempen, Tönisvorst und Krefeld, in denen sie beschäftigt war, soll es zu Vorfällen gekommen sein. Warum die Frau danach auch noch in der Viersener Kita eingestellt wurde, blieb zunächst unklar.

Gegen die unter Mordverdacht stehende Frau hatte es nach Angaben der Stadt vorher in Viersen keine Beschwerden gegeben. Die Frau hatte demnach von sich aus am 15. April gekündigt. Das Kind sei dann am vorletzten Arbeitstag der 25-Jährigen mit einem Atemstillstand ins Krankenhaus gebracht worden, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Der 22. April sei der letzte Arbeitstag gewesen, bevor die Frau Resturlaub nehmen und am 1. Mai eine neue Arbeitsstelle antreten wollte. Die 25-Jährige hatte erst am 1. Januar 2020 in der Kita "Steinkreis" angefangen.

Das Mädchen starb einen Tag nach seinem Geburtstag

Das Mädchen war nach Atemstillstand, Reanimation und weiterer notärztlicher Versorgung vom Rettungsdienst aus der Kita ins Krankenhaus gebracht worden. Dort wurde klar, dass das Kind schwerste Schäden davon getragen hatte und die Ursache - so die Stadt - sich medizinisch nicht erklären ließ. Das Krankenhaus habe daher ein Gutachten angeregt. Laut den Ermittlern stellte man Einblutungen an den Augen fest, die auf eine Gewalttat hindeuteten.

Das Kind starb am 4. Mai, einen Tag nach seinem Geburtstag. Das Mädchen namens Greta sei seit der Einlieferung ins Krankenhaus maschinell beatmet worden und habe schließlich den Hirntod erlitten. Die Polizei schilderte, dass sie zunächst die Mutter des Mädchens verhört habe. Sie habe ihre Tochter als gesund und lebensfroh beschrieben. Greta habe noch zwei ältere Geschwister - sechs und zehn Jahre alt.

Greta war zum ersten Mal in der Notbetreuungsgruppe

Die Mordkommission habe auch die Erzieher vernommen, darunter die 25-Jährige. Sie war demnach zum Zeitpunkt des Atemstillstands allein mit Greta in der Notbetreuungsgruppe, die das Kind an diesem Tag zum ersten Mal besucht hatte. Die Dreijährige war im Schlafraum, die Erzieherin hatte nach eigenen Angaben viertelstündlich geprüft, ob das Mädchen noch atmet. Dafür habe sie ihr die Hand auf den Brustkorb gelegt.

Um 14.45 Uhr habe sie keine Atmung mehr festgestellt. Als Erzieher aus einer anderen Gruppe dazu kamen, sei das Kind schon blass und später blau gewesen. Die Wiederbelebung bis zum Eintreffen des Notarztes sei von der Verdächtigen selbst durchgeführt worden, erklärten die Ermittler.

Die Erzieherin wurde am 19. Mai festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Sie hat den Ermittlern zufolge von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.