StartseiteRegionalAnklamWelche Gemeinde greift beim Sanierungstrick zu?

Abstufung von Kreisstraßen

Welche Gemeinde greift beim Sanierungstrick zu?

Vorpommern / Lesedauer: 2 min

Dank dem Förderprogramm ländlicher Wegebau können Kommunen zu sanierten Straßen kommen, ohne dass es sie etwas kostet. Zugleich ist der Kreis einige Kilometer seiner maroden Straßen los. Doch die Sache hat auch einen Haken.
Veröffentlicht:17.07.2018, 09:12

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Strasburg hat es vorgemacht, Liepen will es tun und weitere Gemeinden denken zumindest darüber nach: Kreisstraßen zu Gemeindestraßen herabstufen zu lassen und in saniertem Zustand vom Kreis zu übernehmen. Möglich wird das durch das Programm ländlicher Wegebau, bei dem die Kosten der Sanierung zu einem großen Teil vom Land übernommen werden. Für den Eigenanteil der Gemeinde würde zwar der Kreis aufkommen, was ihn aber deutlich weniger kostet, als die Straße selbst zu sanieren. Vorteile dieses Modells sind, dass die Gemeinde eine sanierte Straße bekommt und der Kreis ein paar der vielen maroden Kilometer Kreisstraße los ist. Nachteil: Die Gemeinde muss sich dann um den Unterhalt der Straßen kümmern, wie zum Beispiel den Winterdienst, womit einige Kommunen schon jetzt finanziell schwer gefordert sind.

Dennoch sei der Kreis bisher mit fünf Gemeinden übereingekommen, Kreisstraßen herabzustufen und damit die Möglichkeit zu schaffen, die Straßen über den ländlichen Wegebau auszubauen, heißt es aus der Kreisverwaltung. Die Umsetzung befinde sich jedoch in sehr unterschiedlichen Phasen. So sei das Vorhaben der Stadt Strasburg mit der Sanierung der Straße zwischen den Ortsteilen Gehren und Klepelshagen bereits erfolgreich abgeschlossen. In der Gemeinde Liepen hat man mit der Sanierung der Kreisstraße 62 von Liepen über Priemen und Kagenow nach Neetzow Gleiches vor. Mit vielen anderen Gemeinden und Bürgermeistern hätten Vorgespräche stattgefunden.

Vom Landkreis bevorzugt erneuert

Allerdings hat dieses Vorgehen auch Auswirkungen auf die sogenannte Prioritätenliste, auf der 60 Kreisstraßen mit dringendem Sanierungsbedarf stehen. Die herabzustufenden Straßen würden nämlich vom Landkreis bevorzugt erneuert, heißt es aus der Kreisverwaltung. Auch wenn sie auf der Prioritätenliste wegen ihrer geringen überregionalen Bedeutung weiter hinten stehen. Die K 62 belegt dort zum Beispiel den Platz 33. Zudem binden die Baumaßnahmen an den herabzustufenden Straßen kurz- und mittelfristig finanzielle Mittel des Kreises, welche für die Abarbeitung der Prioritätenliste nicht mehr zur Verfügung stünden. Langfristig allerdings spare der Landkreis durch die Abstufungen Mittel für die Unterhaltung und spätere Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen.

Im Endeffekt führe das dazu, dass der Landkreis die Kreisstraßen mit überörtlicher Bedeutung behält und die Straßen mit nur örtlicher Bedeutung an die Gemeinden abgibt. Durch die bevorzugte Behandlung finden sich die herabzustufenden Straßen dann auf der sogenannten Null-Liste wieder, die noch vor der Prioritätenliste abgearbeitet wird, da Planung und Umsetzung bereits so weit fortgeschritten sind, dass sie nicht mehr zur Disposition gestellt werden können.