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1-1-1-1-Regel

Frust wegen Besucherregel an Anklamer Klinik

Anklam / Lesedauer: 3 min

Während Patienten in anderen Krankenhäusern in der Region wegen Corona gar keine Besucher mehr empfangen dürfen, gilt im Ameos-Klinikum Anklam weiterhin die „1-1-1-1-Regel“.
Veröffentlicht:14.10.2020, 05:45

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+++ Hinweis d. Red.: Die Besucherregelung wurde in der Zwischenzeit angepasst: Die Ameos Kliniken haben zum 20.10. vorerst einen Besucher-Stopp verhängt +++

Wolfgang Rohde ist sauer. In einem emotionalen Leserbrief wendet er sich an die Anklamer Redaktion: „Da Sie täglich über Corona, und was damit zusammenhängt, berichten, hier nun mein Beitrag dazu, wie unmenschlich das im Alltag aussehen kann.“ Ihn bewegt die momentane Besuchsregelung im Ameos-Klinikum. Die sogenannte „1-1-1-1-Regel“ besagt dort, dass ein Patient (1) pro Wochentag (1) eine fest definierte Person (1) für eine Stunde (1) als Besucher empfangen darf.

Besuch der eigenen kranken Mutter verwehrt

Für Rohde eine unhaltbare Situation: Seine 85-jährige Mutter ist vor wenigen Tagen als Notfall ins Krankenhaus gekommen, da hätte er sich noch um alles kümmern können. Jetzt sei es ihm arbeitsbedingt nicht möglich, bei der Mutter zu sein. Laut Regelung könne seine Schwester nicht einspringen, weil er ja als einzige Besuchsperson angegeben sei.

„Der Besuch der eigenen kranken Mutter wurde ihr verwehrt“, schreibt er in seinem Brief. Seine Schwester sei in der Woche die einzige Besucherin und auch familiäre Bezugsperson für die betagte Mutter. Ein Telefonat mit der Hygienebeauftragten im Anklamer Krankenhaus hätte, so Rohde, auch keine Lösung gebracht.

Losgelöst von diesem Fall, gelte die allgemeine Besuchsregelung in dieser Form bereits seit Ende Mai, sagt Krankenhaussprecherin Anja Baum. Gerade im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen werde die Situation aber täglich neu bewertet.

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Ausnahmen können besprochen werden

Anders als die Krankenhäuser in Neubrandenburg, Altentreptow und Malchin, die seit dieser Woche keine Besucher in ihre Häuser lassen, bleibe Ameos mit den Krankenhäusern in Anklam und Ueckermünde zunächst bei der bestehenden Ein-Personen-Regelung.

Auch gebe es hier durchaus vereinzelte Ausnahmen von der Bestimmung für Härtefälle. „Zum Beispiel, wenn ein Patient oder eine Patientin im Sterben liegt, können nach individueller Absprache mit den Angehörigen auch mehr als eine Person ins Krankenhaus kommen.“ Auf jeden Fall sollten Angehörige in besonderen Härtefällen solche Ausnahmen mit den Verantwortlichen in den Krankenhäusern besprechen, so Anja Baum.

Auch wenn die Krankenhausbeauftragten es anders beurteilen – für Wolfgang Rohde ist die jetzige Situation ein familiärer Härtefall. Als Lehrer müsse auch er sich an Corona-Regeln halten und für die Einhaltung der festgelegten Abläufe sorgen. Doch sein Verständnis hätte nun ein Ende gefunden. „Der Mensch ist ein soziales Wesen, und man braucht einander“, sagt er und hofft darauf, dass sich die Corona-Lage mit all ihren Begleiterscheinungen nicht wieder verschärfe.