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Gerichtsverfahren

Ex-Autoverkäufer kann sich über Nachzahlung freuen

Anklam / Lesedauer: 3 min

Sieg für einen ehemaligen Autoverkäufer aus Anklam vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg. Sein früherer Chef muss ihm eine beachtliche Summe Lohn nachzahlen. Damit könnte der Streit aber noch längst nicht beendet sein.
Veröffentlicht:28.12.2018, 13:00

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Das Urteil hat Richter Hagen Schäfer im stillen Kämmerlein gefasst. Zuvor hatten beide Streitparteien – der Inhaber eines Autohauses im Kreis sowie sein Ex-Angestellter Bernd Kohn – ausreichend Gelegenheit, ihre Argumente bei dem Streit vor dem Arbeitsgericht Stralsund, Kammern Neubrandenburg, vorzutragen. „Das Gericht hat dem Kläger, Herrn Kohn, die rückständige Vergütung zugesprochen. Seine Klage hatte im Wesentlichen Erfolg gehabt“, sagte Richter Schäfer.

Damit muss der Autohausbesitzer seinem Ex-Mitarbeiter Bernd Kohn etwa 16.000 Euro nachzahlen. Die Summe hatte der Anklamer geltend gemacht, nachdem der Geschäftsführer zusätzliche Bezüge im Zusammenhang mit Kohns Funktion als Geschäftsstellenleiter für die Anklamer Dependance des Autohauses einbehalten hatte.

Auf 500 Euro pro Monat hatte sich dieses Salär belaufen. Anfang 2015 sei die Zusatzvergütung um 300 Euro gekürzt worden, hatte es Ende November bei einer Verhandlung geheißen. Später sei der Bonus komplett gestrichen worden, erklärte Kohn seinerzeit, sodass ihm ein Festgehalt von 307 Euro plus die Provisionen aus den Autoverkäufen geblieben seien.

Kein Nachweis für abgesprochene Degradierung

Hagen folgte dieser Argumentation des Klägers. Ein mehrseitiges Schreiben, das ihm die Gegenseite nach der letzten Verhandlung zugeschickt hatte, konnte den Richter offensichtlich nicht überzeugen. Der Knackpunkt war letztlich, dass der Arbeitgeber keinen schriftlichen Nachweis vorlegen konnte, der belegte, dass die „Degradierung“ Kohns zwischen beiden Seiten abgesprochen gewesen sei. „Wir konnten nicht feststellen, dass sich beide Parteien geeinigt haben“, sagte Schäfer. Es habe keine derartigen schriftlichen Abreden gegeben.

Kohn zeigte sich erleichtert angesichts des Urteils. „Ich bin sehr zufrieden“, sagte er. Nach 24 Jahren Tätigkeit für das Autohaus hatte er im September dieses Jahres gekündigt. Das Fass war übergelaufen, nachdem er im Sommer nach dem Urlaub in sein Büro kam. Das Schild an der Eingangstür, das ihn als Betriebsleiter auswies, war entfernt worden, ebenso seine Visitenkarten.

Es mache ihn nach wie vor traurig, dass sein Engagement für das Autohaus so enden musste. Er hat aber schon wieder einen neuen Job als Verkäufer. Er arbeitet jetzt für ein Neubrandenburger Autohaus, einem Mitbewerber seines Ex-Arbeitgebers.

Anfechtung des Richterspruchs unklar

Kohns ehemaliger Chef wollte sich auf Nachfrage des Nordkurier nicht zu dem Verfahren äußern. Er kenne das Urteil noch gar nicht und könne deshalb auch nichts dazu sagen. Unklar ist, ob er den Richterspruch mittels Berufung anfechten wird. Die nächste Instanz wäre dann das Landesarbeitsgericht Rostock. Es bleibt ein Monat Zeit für einen Einspruch.

Ohnehin dürfte es noch zu einem Nachspiel in dem Fall kommen. Kohn kündigte eine weitere Klage an. Aufgrund des über die Jahre reduzierten Lohnes sei ihm auch weniger Kranken- und Urlaubsgeld gezahlt worden, was etwa 7000 Euro Differenz ausmacht. Zudem habe ihm sein Ex-Arbeitgeber Provisionsgutscheine vorenthalten, die ihm aus dem Verkauf von Autos zustehen würden.