StartseiteRegionalAnklamAusbau der Zuckerfabrik stößt auf Bedenken

Anklamer Firma will expandieren

Ausbau der Zuckerfabrik stößt auf Bedenken

Anklam / Lesedauer: 2 min

Drei Einwender haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Bedenken gegen die geplante Erweiterung der Anklamer Zuckerfabrik einzureichen. Diese sollen noch im August öffentlich erörtert werden.
Veröffentlicht:19.07.2018, 08:59

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Die Entscheidung um die Erweiterung der Anklamer Zuckerfabrik rückt immer näher. Im Mai wurden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Danach hatten Bürger einen Monat Zeit, um Einwände vorzubringen. Am 29. Juni endete die Frist.

Insgesamt drei Einwender haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, erklärt jetzt das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) in Stralsund. In der Behörde werden die eingegangenen Schreiben nun dem jeweiligen Sachgebiet zugeordnet – sprich, es wird geprüft, ob Belange im Bereich Wasser, Lärm oder Geruch betroffen sind.

Am 21. August soll es dann den öffentlichen Erörterungstermin in Anklam geben. Im Saal von „Ut Pott un Pann“ (Bluthsluster Straße 24) haben die Einwender dann auch noch einmal die Chance, ihre Bedenken und Anmerkungen persönlich vorzutragen und dies mit der Zuckerfabrik zu besprechen. Im Anschluss daran wird dann das StALU den Termin auswerten. Erst danach kann eine Entscheidung über den Antrag der Zuckerfabrik fallen.

Bau bestimmter Anlagenteile bereits begonnen

Nach Einschätzung des StALU wird dies deshalb noch keine Auswirkungen auf die Zuckerkampagne 2018/19 haben. Denn mit einer Entscheidung über den Antrag der Zuckerfabrik sei nicht bis zum Start der Kampagne zu rechnen, so die Behörde. Und Teilgenehmigungen vorab werde es nicht geben.

Da aber mit einem positiven Bescheid des Antrages gerechnet werden kann, hat die Zuckerfabrik gemäß der gesetzlichen Normen bereits mit dem Bau bestimmter Anlagenteile begonnen. Allerdings mit der Verpflichtung, den früheren Zustand wiederherzustellen und entstandene Schäden zu ersetzen, sollte eine Genehmigung ausbleiben. Darüber hinaus habe die Fabrik in den vergangenen Jahren teils auf Anordnung der Behörde, teils aus Eigeninitiative kleinere, nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen durchgeführt, um bereits Lärm- und Geruchsbelastungen zu verringern, so das StALU.