StartseiteRegionalInsel UsedomStrafbefehl gegen Gleitschirmflieger

Nach Strandunfall im Sommer

Strafbefehl gegen Gleitschirmflieger

Heringsdorf / Lesedauer: 1 min

Das Amtsgericht Wolgast hat Strafbefehl gegen einen Gleitschirmflieger erlassen, der im Sommer 2014 eine Urlauberin auf der Insel Usedom schwer verletzt hat.
Veröffentlicht:05.01.2015, 08:42
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Der spektakuläre Unfall ereignete sich Mitte Juli bei Heringsdorf, und dem 42-Jährigen wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Montag erklärte. Der Beschuldigte war zum Landen bei böigem Wind mit schweren Schuhen voran in eine besetzte Strandmuschel gestürzt. Dabei wurde eine 71 Jahre alte Urlauberin aus Hohen Neuendorf im brandenburgischen Kreis Oberhavel schwer verletzt, ihr zehnjähriger Enkel erlitt leichte Verletzungen.

Der Beschuldigte habe eingeräumt, die Windverhältnisse falsch eingeschätzt zu haben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Flieger, der aus dem benachbarten Polen stammt, war von der rund 50 Meter hohen Steilküste gestartet und rund eine Stunde geflogen, bevor der Unfall passierte. Die Höhe des Strafbefehls liegt bei 3600 Euro. Die Frau erlitt unter anderem Rippenbrüche und Verletzungen an den Halswirbeln. Ihr Mann und zwei weitere Kinder im Alter von drei und vier Jahren blieben unverletzt. Zum Unglückszeitpunkt gegen 18.40 Uhr war der Ostseestrand gut besucht. Der Flieger blieb unverletzt.