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Neuer Trend auf dem Reisemarkt

Was beim Wohnungstausch zu beachten ist

Berlin / Lesedauer: 3 min

Es muss nicht immer ein Hotel oder eine Ferienwohnung sein: Viele Reisende steigen lieber in privaten Unterkünften ab. Aber es gibt einige Fallstricke, die es zu überwinden gilt.
Veröffentlicht:21.03.2015, 00:00
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Teilen und tauschen, dieser Trend hat sich auch beim Urlaub durchgesetzt: Vielen Touristen sind Hotels zu teuer und zu unpersönlich. Und Schlafsäle in Hostels und Jugendherbergen bieten wenig Privatsphäre. Dem Bedarf nach einer Alternative kommen die Vermittler von Privatunterkünften entgegen.

Gastgeber und Urlauber müssen sich auf den Seiten der Portale registrieren und ein Profil hinterlegen. Je schöner die Bilder der Unterkunft und je genauer die Beschreibung, umso begehrter sind die Objekte.

Nach dem Aufenthalt können die Nutzer detailliert bewerten, wie ihnen die Unterkunft gefallen hat. Auch persönliche Kommentare sind möglich. Gleichzeitig kann der Gastgeber das Verhalten seiner Besucher beurteilen. Airbnb, Wimdu oder 9Flats: So heißen die Unternehmen, die weltweit Wohnungen, Villen, Boote, Baumhäuser und sogar Schlösser vermitteln.

Airbnb wurde 2008 im Silicon Valley gegründet und bietet in mehr als 34 000 Städten und 190 Ländern Unterkünfte an. Das Einstellen der Unterkunft ist kostenlos. Airbnb finanziert sich über eine Gebühr, die Gastgeber und Gast bei der Buchung bezahlen müssen. Allein in Deutschland gibt es mehr als 38 000 Menschen, die ihre Wohnungen über Airbnb anbieten.

Untervermietung muss vom Vermieter erlaubt sein

Wimdu wurde 2011 in Berlin gegründet. Gäste können aus 300 000 Wohnungen auf der ganzen Welt wählen. Gleichzeitig können Reisende ihre leer stehende Unterkunft online anbieten. „Die Ersparnis zu einem vergleichbaren Hotel liegt bei bis zu 50 Prozent“, sagt Sprecherin Rebecca Pendleton.

9flats ist seit gut vier Jahren auf dem Markt. Wohnungen und Häuser gibt es „von 10 Euro bis 1000 Euro pro Nacht“, wie Sprecher Roman Bach sagt. Generell sind die Portale nur Vermittler. Bezahlt wird bei der Buchung, das Geld wird aber erst
24 Stunden nach dem Einchecken an den Vermieter überwiesen – das soll die Sicherheit geben, dass alles so ist wie erwartet.

Die Vermittler garantieren, dass sie bei der Bereitstellung einer Ersatzunterkunft helfen, wenn der Gast mit der gebuchten Bleibe unzufrieden ist oder sie nicht der Beschreibung entspricht.

Wer seine Wohnung im Internet anbieten will, muss einiges beachten – zumindest in der deutschen Rechtsprechung: „Man braucht die Erlaubnis des Vermieters, um seine Wohnung anzubieten“, erklärt Rechtsanwalt Willmann. Das gelte selbst dann, wenn der Mietvertrag allgemein eine Untervermietung erlaubt.

Bei Schäden und Belästigungen haftet der Hauptmieter. „Lärmende oder betrunkene Gäste können daher zur Abmahnung oder in gravierenden Fällen sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen“, sagt Willmann. Bei Diebstahl oder einer Beschädigung der Wohnung kann der Vermieter die Kautionen einbehalten.

Wer als Gast etwas kaputt macht, kann den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Am besten dokumentiert man vorher und hinterher mit Fotos den Zustand der Unterkunft.

Wer Häuser tauscht, kann öfter verreisen

Etwas anders funktioniert das Prinzip Haustausch: Dabei handelt es sich um einen seit vielen Jahren etablierten Weg, fremde Orte zu erkunden. Zahlreiche Plattformen bieten Haustausch-Partner an, etwa Haustauschferien, Haustausch, Intervac Homeexchange oder Homelink.

Bei letzterem zahlt der Nutzer 140 Euro Jahresbeitrag. Der Haustausch-Vermittler ist seit 1977 als eingetragener Verein tätig. „Man kann im Jahr so viel verreisen, wie man möchte“, sagt Vorsitzender Manfred Lypold. Enthalten ist eine Tausch- und Rücktrittsgarantie. Ein Tauschvertrag regelt zudem Rechte und Pflichten der Teilnehmer.