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Urteil des Bundesgerichtshofs

Reiseveranstalter muss nach Unfall zahlen

Karlsruhe / Lesedauer: 1 min

Geschieht ein Unfall auf dem Weg zum Hotel, muss der Veranstalter den kompletten Preis erstatten – allerdings nur unter bestimmten Gegebenheiten.
Veröffentlicht:06.12.2016, 18:53

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Ein Reiseveranstalter muss nach einem unverschuldeten Unfall auf der Busfahrt vom Flughafen zum Hotel unter Umständen den vollen Reisepreis zurückzahlen. Das gilt nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag, wenn die Betroffenen weitere Reiseleistungen wegen der Unfallfolgen nicht in Anspruch nehmen können.

In den Fällen hatten zwei Ehepaare gegen den Reiseanbieter geklagt. Sie waren 2013 in der Türkei beim Transfer vom Flughafen zum Hotel verletzt worden. Bei der Fahrt als Teil der Pauschalreise war ein Geisterfahrer in ihren Bus gekracht. Die schwer verletzten Kläger mussten in der Türkei im Krankenhaus behandelt werden, eine leicht verletzte Ehefrau kümmerte sich um ihren Mann in der Klinik.

Der BGH hob damit die Urteile der Vorinstanz auf. Das Landgericht Düsseldorf hatte keinen Anspruch auf Erstattung gesehen, weil es einen Unfall durch einen Geisterfahrer als allgemeines Lebens-
risiko wertete.

Az.: X ZR 117/15 und X ZR 118/15