StartseiteRegionalUckermarkWenn die Sucht stärker ist als das Gewissen

Aus dem Gericht berichtet

Wenn die Sucht stärker ist als das Gewissen

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Drogen sind ein Anfang vom Ende. Reichen die finanziellen Mittel nicht mehr aus, kommt es oft zu kriminellen Handlungen. Ein Teufelskreis.
Veröffentlicht:19.10.2014, 16:34
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Eine Abhängigkeit von illegalen Drogen ist schnell erreicht, der tragische Kreislauf von Konsum und Beschaffung nimmt dann seinen Lauf. Ganz schnell finden sich Drogenabhängige auf der dunklen Seite des Gesetzes wieder. Das fängt beim Schwarzfahren an. So startete ein Prenzlauer eine Drogeneinkaufstour nach Berlin per Eisenbahn. Allerdings nicht besonders erfolgreich: Innerhalb von zwei Wochen wurde er bei vier solcher Fahrten ohne Fahrausweis ertappt.

Über die Dunkelziffer mag man dabei gar nicht nachdenken. Die stand auch in der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes nicht zur Debatte. Die aktenkundigen Schwarzfahrten räumte der Angeklagte ein: „Ich musste nach Berlin fahren, um Heroin zu kaufen.“ Da sei kein Geld mehr für eine Fahrkarte übrig gewesen. Dass dies neben erheblichen Zusatzkosten auch Strafanzeigen zur Folge hatte, ignorierte der Sünder.

Vorstrafen und abgebrochene Entziehungskuren

Der eigentliche Schaden war mit etwa 49,30 Euro vergleichsweise gering. Doch der 29-Jährige ist bei Gericht kein unbeschriebenes Blatt. Acht Vorstrafen, vor allem wegen Eigentumsdelikten, Trunkenheit und Drogenbesitzes stehen zu Buche. Auch wegen 26 Fällen von Schwarzfahrerei wurde er schon zu Geldstrafen verurteilt. Lehren hat er daraus wohl nicht gezogen. Mehrere Entziehungskuren wurden abgebrochen oder verfehlten ihren Zweck. Ein weiterer Versuch läuft gegenwärtig in einer Berliner Klinik.

Auch deswegen sah die Staatsanwältin noch einmal die Möglichkeit einer Geldstrafe. „Das Geständnis, die Schadensregulierung und die Bemühungen, von den Drogen loszukommen, sprechen dafür“, so die Anklägerin. Die Richterin sah das genauso: 1200 Euro Geldstrafe für das Erschleichen von Leistungen,  lautete das Urteil. „Das Geständnis, die Therapieaufnahme und der relativ geringe Schaden sprechen durchaus für den Angeklagten“, hieß es in der Begründung. Bei Wiederholung werde er allerdings nicht mehr so glimpflich davonkommen.