StartseiteRegionalUckermarkTeuer bezahlt für den Liebestraum

Von Partnervermittlung ausgenommen

Teuer bezahlt für den Liebestraum

Uckermark / Lesedauer: 2 min

Sie hatte die Hoffnung nicht aufgegeben, dass irgendwo noch der Mann fürs Leben auf sie wartet. Drei Jahre später ist Alma P. desillusioniert. Sie hat stattdessen eine Forderung eines Amtsgerichts auf dem Tisch.
Veröffentlicht:23.05.2015, 05:00

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Alma P. (Name geändert) ist geschieden und lebt seit Jahren allein. In dem kleinen uckermärkischen Dorf, gibt es niemanden, der als Partner für die 60-Jährige in Frage kommt. Ein Inserat eines allein stehenden Herren Anfang 60 gab ihr wieder Hoffnung. Alma P. schrieb zurück. Nach mehreren Wochen klingelte statt des Mannes eine Mitarbeiterin einer Partnervermittlungsagentur und bat um ein Gespräch. Am Ende kam es zu einer Vertragsunterzeichnung. Obwohl die Alma P. ihrer Meinung nach ausdrücklich auf ihre finanzielle Misere hinwies, ließ sie sich dazu überreden, einer Abbuchung von monatlich 60 Euro von ihrem Konto zuzustimmen. Im Gegenzug, so Alma P., sei ihr die Vermittlung in Frage kommender Herren zugesichert worden.

Ein Treffen und eine Forderung von 1000 Euro

Ein einziges Treffen wurde arrangiert. Alma P. verließ nach einem Blick auf den Mann den vereinbarten Ort. „Er war schmuddelig und ungepflegt.“ Die Abbuchungen von ihrem Bankkonto wurden aber weiter vorgenommen. Die Uckermärkerin stieß an ihre Grenzen des Hartz IV-Budgets. Eine Vertrauensperson riet ihr zunächst zur Kündigung des Kontos. Als sie dort den Grund dafür nannte, bekam sie zu erfahren, dass sie beileibe nicht der erste Fall sei.

Diese Aussage hörte sie auch bei der Polizei, wo sie anschließend Anzeige gegen die Agentur erstattete. „Doch auch das verlief im Sande“, bedauert die Frau. Zu ihrem Entsetzen flatterte ihr stattdessen ein Schreiben vom Amtsgericht Berlin-Wedding auf den Tisch, in dem sie zur Zahlung von weit über 1000  Euro aufgefordert wurde. Dagegen hat die desillusionierte Frau nun Widerspruch eingelegt.