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Gelder des Gerichtes

Wie Angeklagte unseren Vereinen "helfen"

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Nicht nur ein millionenschwerer Formel-1-Chef kann sich vor Gericht frei kaufen. Auch kleinere Sünder können einen Deal mit einem Gericht abschließen. Am Ende gewinnen die Vereine oder gemeinnützigen Einrichtungen. In ihre Kassen fließen derartige Straf-Gelder.
Veröffentlicht:22.08.2014, 20:07

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Pasewalk. Ein Aufschrei ging kürzlich durchs Land, als bekannt wurde, dass Formel-1-Boss Bernie Ecclestone sich im Schmiergeldprozess für 100 Millionen Dollar freikaufte. Mancher Mitmensch war sehr verwundert darüber, dass es eine solche Möglichkeit überhaupt gibt. Dabei ist das auch in kleineren Verfahren im Regionalen üblich, sagt der Pasewalker Amtsgerichtschef Ralph Burgdorf. Auch wenn hier natürlich kleinere Brötchen gebacken werden und es nicht um
100 Millionen Dollar geht.

Über das Amtsgericht Pasewalk waren es im Vorjahr genau 13 050 Euro, die als Geldauflage flossen, erzählt Ralph Burgdorf. Davon landeten 4400 Euro in der  Staatskasse. Wobei es natürlich verschiedene gesetzliche Möglichkeiten gibt, um Geldauflagen zu verhängen, sagt er. Da wäre beispielsweise die, dass ein Verfahren bei geringer Schuld gegen das Zahlen eines Geldbetrages eingestellt wird. Das ist beispielsweise bei leichter Körperverletzung der Fall. Der Täter hat sich entschuldigt, der Geschädigte keine großen Verletzungen davon getragen.

Geldauflagen kann das Gericht aber auch verhängen, wenn beispielsweise eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Wenn jemand ein geringes Einkommen hat, bekommt er meist Arbeitsstunden aufgebrummt. Verdient der- oder diejenige Geld, dann richtet sich die Geldauflage nach der Höhe des Einkommens. Die geringste Summe lag im Vorjahr bei 150 Euro, erzählt Ralph Burgdorf. 2000 Euro in einem Alkohol- und Drogenprozess war der höchste Betrag, der bisher gezahlt werden musste.

„Meist versuchen wir, das Geld aber Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen vor Ort zukommen zu lassen“, erzählt der Direktor. Die Gelder werden dann passend zur Straftat eingesetzt. Sie gehen beispielsweise an die Verkehrswacht bei Verkehrsdelikten, an den Kreisjugendring oder die Stiftung Sankt Georg. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Jeder Richter entscheidet unabhängig. Allerdings glaubt Ralph Burgdorf nicht, dass in den nächsten Jahren mehr Geld fließen wird. „Auch wir merken, dass die Einkommen in unserer Region immer geringer werden“, sagt er.