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Verstoß gegen das Waffengesetz

Dieser Schuss ging nach hinten los

Pasewalk / Lesedauer: 3 min

Der Kauf einer 50-Euro-Waffe auf dem Polenmarkt kommt einen jungen Mann teuer zu stehen.
Veröffentlicht:14.02.2018, 16:50

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Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzen will, braucht dafür Genehmigungen wie Waffenschein und Waffenbesitzkarte. Die meisten Waffenbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern sind Jäger. Aber auch Sportschützen besitzen eigene Waffen. Die Zahl der Waffenbesitzer im Nordosten steigt. Laut Behördenangaben sollen fast
95 000 Waffen beziehungsweise Waffenteile in privatem Besitz registriert sein. Zugenommen haben auch die sogenannten Kleinen Waffenscheine, die für den Besitz von Reiz-, Signal- und Schreckschusswaffen erforderlich sind. Deren Zahl soll sich fast verdreifacht haben. Aber nicht jeder weiß, für welche Waffe er eine Genehmigung braucht. Immer öfter landen Verstöße gegen das Waffengesetz auf dem Tisch der Amtsrichter in Pasewalk.

Er hat sich nach dem Kauf der Waffe über das Schnäppchen gefreut

So wie der Fall von Johannes A., der im August 2017 bei einem Ausflug nach Polen ein Luftdruckgewehr gekauft hat. „Früher hatte doch jeder einen Knicker zu Hause und schoss damit“, sagte Johannes A., der für den Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt wurde. „Die gibt es dort auf dem Markt, preiswert, ich habe nur 50 Euro gezahlt“, erzählt der 31-Jährige. Er habe sich über das Schnäppchen gefreut. Allerdings nicht lange. Bei der Kontrolle an der Grenze hat die Bundespolizei die Waffe entdeckt und eingezogen. Er habe das Gewehr gar nicht versteckt, sagt Johannes A.. Es lag offen im Kofferraum. „Ich wusste doch nicht, dass ich für diese Luftdruckwaffe eine Berechtigung brauche.“

Er kam mit einer Geldstrafe davon

Zwar schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, doch Staatsanwalt und Richterin hielten Johannes A. zugute, dass er geständig war und sich mit der Vernichtung der von der Bundespolizei eingezogenen Waffe einverstanden erklärte. Darum werteten sie den Gesetzesverstoß als fahrlässig. Für die Strafbemessung war dies entscheidend. Für die fahrlässige unerlaubte Einfuhr und den Besitz der Waffe wurde Johannes A. mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro bestraft. Ein Schnäppchen ist das Luftdruckgewehr vom Polenmarkt damit nicht mehr. Aber angesichts der Tatsache, dass dem jungen Mann ansonsten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren gedroht hätte, ist er noch glimpflich davon gekommen. Immerhin stehen für ihn neun Vorstrafen im Bundeszentralregister. Die Geldstrafe kann er in Raten abzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Waffengesetz ist kompliziert

Die Richterin gab Johannes A. mit auf den Weg, dass er sich beim nächsten Mal nicht mehr auf Unwissenheit berufen könne. Auch wenn – wie der Staatsanwalt einräumte – das Waffengesetz reichlich kompliziert ist. In diesem Fall sei jedoch klar: Der Erwerb und der Besitz von Druckluftwaffen, Druckgaswaffen und Federdruckwaffen sind demnach nur dann erlaubnisfrei, wenn sie den Geschossen eine Bewegungsenergie (Mündungsenergie) nicht größer als 7,5 Joule erteilen. Bei der Waffe ohne Prüfzeichen, die Johannes A. in Polen erworben hatte, waren es mehr als 1000 Joule.