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Bundesweite Aktion

Razzia wegen Hasskriminalität nahe Neubrandenburg

Neubrandenburg/Wiesbaden / Lesedauer: 2 min

Das Bundeskriminalamt hat eine großflächige Aktion gegen Hasspostings im Netz durchgeführt. Zahlreiche Verdächtige wurden vernommen - auch ein Mann aus der Nähe von Friedland.
Veröffentlicht:20.06.2017, 11:53
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Das Bundeskriminalamt (BKA) ist am Dienstag in mehreren Bundesländern gegen Hasskriminalität im Netz vorgegangen. Dabei kam es auch in Mecklenburg-Vorpommern in drei Fällen zu Wohnungsdurchsuchungen. Betroffen waren Verdächtige in Rostock und Schwerin sowie im Raum Neubrandenburg, teilte eine Polizeisprecherin auf Anfrage mit.

Der Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg durchsuchte am Dienstagmorgen die Wohnung eines 59-Jährigen in der Nähe von Friedland. Seine Einträge im Internet richteten sich nach Polizeiangaben unter anderem gegen die Bundeskanzlerin und enthielten ein Hakenkreuz.

Vor allem rechtsextreme Volksverhetzung im Visier

Bei der Durchsuchung seien ein Elektroschocker und ein Schlagring sichergestellt worden, sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Neubrandenburg. Die Kriminalpolizei ermittle gegen den Mann wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Laut Bundeskriminalamt richten sich die Ermittlungen überwiegend gegen Verfasser politisch rechts motivierter Volksverhetzung. Außerdem gehe die Polizei unter anderem gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger und zwei politisch linksgerichtete Personen vor.

Aktionstag gegen Hasspostings

Anlass war der Aktionstag gegen Hasspostings. Von 6 Uhr morgens an seien Beamte aus 23 Polizeidienststellen in vierzehn Bundesländern im Einsatz gewesen, hieß es. Sie durchsuchten Wohnungen und vernahmen Verdächtige.

„Die Entschlossenheit der Behörden ist ein wichtiges Signal. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, wird konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen”, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in einer Mitteilung. Wer die Meinungsfreiheit schützen wolle, dürfe nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Bedrohung und Einschüchterung unterbunden werde.