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Dachverband zieht Daumenschrauben an

Neue Vorschriften im Land nach Awo Müritz-Affäre

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Der Landesverband der Awo will auf die kriminellen Machenschaften im Kreisverband Müritz reagieren – und die Verträge der Kreisgeschäftsführer künftig stärker kontrollieren. Parallel läuft die Ermittlungsmaschinerie der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg auf Hochtouren.
Veröffentlicht:30.08.2016, 17:07

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In der Vergangenheit hat sich der Landesverband um die Vertragsgestaltung in den Awo-Kreisverbänden nicht gekümmert. Und so konnten Kreisgeschäftsführer wie Peter Olijnyk und Vorstandschefs wie Götz-Peter Lohmann aus dem Vollen schöpfen. Künftig müssen sich die Kreisverbände bei der „Bestellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers die Einwilligung des Landesverbandes einholen“, heißt es in einem Maßnahmenplan, der in einer außerordentlichen Vorstandssitzung des Landesverbandes beschlossen worden ist. Endgültig abgesegnet werden soll der Plan vom Landesausschuss, der am 17. September tagt.

Unabhängig davon hat Bernd Tünker als Awo-Landesgeschäftsführer angekündigt, dass es wohl am sinnvollsten sei, dass sich der komplette Vorstand der Awo Müritz bei der Kreisdelegiertenkonferenz im November nicht wieder zur Wahl stellt. 

Anzeige noch nicht bei der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft treibt derweil die Ermittlungen voran. Seit sechs Wochen wird gegen Olijnyk und Lohmann wegen des Verdachts der Untreue ermittelt, vor knapp zwei Wochen wurde die Geschäftsstelle der Awo Müritz durchsucht. „Wir haben Unterlagen sicher gestellt, die werden jetzt analysiert – Ergebnisse liegen aber noch nicht vor“, sagte Gerd Zeisler, Leitender Oberstaatsanwalt in Neubrandenburg am Dienstag.

Ins Visier der Ermittler ist mittlerweile auch Simone Ehlert, Nachfolgerin von Olijnyk, geraten. Als Vorsitzender des Elternrates der Kita Buntspecht in Jabel hat Monty Schädel sowohl gegen Ehlert als auch gegen Olijnyk Anzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet. Diese Anzeige liegt aktuell noch bei der Kriminalpolizei – erst wenn die ihre Arbeit abgeschlossen hat, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Ermittlungen ihrerseits aufgenommen werden.