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Kreis ist klamm - Politik entscheidet

Gebühren an Musikschule steigen bis zu 20 Prozent

Waren / Lesedauer: 2 min

Das ist doch ein Tagungsort mit Pikanterie: Ausgerechnet in den Räumen der Kreismusikschule befasst sich der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur mit einem Thema, das ans Eingemachte der Kreismusikschule geht.
Veröffentlicht:26.05.2016, 16:29

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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist zwar der größte in Deutschland, doch die Kassenlage ist – um es freundlich auszudrücken – bescheiden. Mehr als bescheiden. Mit einem langfristig angelegten Haushaltssicherungskonzept (HSK) versuchen Politik und Verwaltung, das millionenschwere Minus Stück für Stück abzubauen. Während Ausgaben kritisch überprüft und gegebenenfalls gestrichen werden, sollen an anderer Stelle die Einnahmen erhöht werden. Und da kommt die „HSK-Maßnahme Nr. 35“ – so heißt es in der in bestem Amtsdeutsch formulierte Beschlussvorlage der Verwaltung – ins Spiel. Darin geht es um die „Erhöhung der Musikschulgebühren und die Reduzierung des Zuschussbedarfs“.

Mit anderen Worten: Der Landkreis wird bereits zum 1. August diesen Jahres kräftig an der Gebührenschraube drehen, um gleichzeitig seinen jährlichen Zuschuss für die Musikschule zu reduzieren. Konkret sollen die Gebührensätze für Schüler um zehn Prozent, für Erwachsene sogar um 20 Prozent steigen.

Erträge erhöhen sich um 24000 Euro

Durch die Umsetzung der Gebührenerhöhung erwarten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung eine Erhöhung der Erträge um 24 000 Euro. Der kräftige Schluck aus der Gebührenpulle ist im übrigen nicht der erste, den sich der erst im Jahr 2011 gegründete Großkreis gönnt. Bereits zum 1. Januar 2014 waren die Gebühren für die Kreismusikschule angehoben worden. In dem Zusammenhang weist Dirk Rautmann, Leiter des Amtes Zentrale Dienste/Schulverwaltungsamt, dass seinerzeit bereits in den „Gremien avisiert worden ist, dass es sich um eine schrittweise Anpassung handelt, um die seit 2007 nicht mehr erhöhten Gebühren sukzessive den stetig steigenden Aufwendungen der Einrichtung anzupassen“.

Und noch etwas ist dem Chef des kreislichen Schulverwaltungsamtes wichtig: „Für Schüler und Eltern, für die diese Erhöhung eventuell finanzielle Probleme mit sich bringt, stehen selbstverständlich die Mitarbeiter der Musikschule beratend zur Seite. Auch die in der Gebührensatzung vorgesehene Sozialermäßigung kann selbstverständlich in Anspruch genommen werden.“