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Betrug beim Gebrauchtwagenkauf

So erkennt ein Autokäufer einen manipulierten Tachostand

München / Lesedauer: 2 min

Mit elektronischen Hilfsmitteln gelingt kann man den Tachostand im Auto heute recht einfach zurückdrehen. Doch es ist schwierig, den Betrug zu entlarven.
Veröffentlicht:15.06.2016, 18:49
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Betrügerische Tachomanipulation ist zwar verboten und strafbar. Doch das Zurückdrehen des Kilometerstandes ist ein Massenphänomen – und ein großes Geschäft. Nach Angaben des ADAC verursachen Betrüger jährlich einen Schaden von hochgerechnet sechs Milliarden Euro. Dabei sei jeder dritte Gebrauchtwagen betroffen, lautet die Schätzung auf Basis von Berechnungen der Polizei. Professionelle Geräte zum Betrug kosten zwar um die 9000 Euro, aber manche Nachbauten sind laut ADAC schon ab 150 Euro zu bekommen. Doch wie können Autokäufer Tachobetrug sicher erkennen? „Gar nicht“, sagt Heiko Wolframm vom ADAC, „weil die Manipulation in der Mehrzahl der Fälle ohne Spuren erfolgt.“ Der Betrug läuft über die sogenannte On-Board-Diagnose-Steckdose (OBD), die etwa auch die Werkstätten nutzen.

Aber nicht nur der Speicher im Tacho ist betroffen. „Die falschen Stände werden auch in andere Steuergeräte eingespeist und machen den Betrug so plausibel“, erklärt Wolframm. Deshalb ließe sich die Manipulation später auch nicht mehr auslesen. „Auch nicht von der Fachwerkstatt und vom Kfz-Sachverständigen.“ Der Betrug fällt oft nur durch Zufall auf. Wenn beispielsweise eine Werkstatt bemerkt, dass ein Auto zuvor schon mal mit einem höheren Kilometerstand da war.

Auf folgende Hinweise können Autofahren achten:

• Niedriger Preis

Schnäppchen gibt es heute kaum noch. „Der Markt ist durch den Onlinehandel transparent“, sagt Wolframm. Werden etwa gut ausgestattete Vertreterfahrzeuge mit sehr geringen Laufleistungen angeboten, sei Vorsicht geboten.

• Fahrzeughistorie

Je ausführlicher die Historie des Autos mit Papieren dokumentiert ist, desto besser. Dazu gehört das Serviceheft. Auch Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichte und sogar Tankbelege können Aufschluss geben, wenn die Angaben plausibel sind. „Wenn solche Unterlagen fehlen, sollte man skeptisch sein“, rät der ADAC-Experte. „Aber selbst originale Servicehefte kann man mittlerweile nachkaufen und fälschen.“

• Angaben des Vorbesitzers

Der letzte Halter wird im Fahrzeugbrief ausgewiesen. Vielleicht kann er Auskunft zu etwaigen Ungereimtheiten geben oder bestätigt Kilometerstände.

• Verkäuferangaben

Für den Kaufvertrag gilt: „Der Verkäufer sollte die ihm bekannte Gesamtlaufleistung des Autos schriftlich bestätigen“, sagt Wolframm.