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Urteil

EuGH verbietet Lkw-Fahrern Ruhezeit im Fahrzeug

Luxemburg / Lesedauer: 1 min

Lkw-Fahrer sollen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht ausschließlich im Laster verbringen. Mit diesem Urteil will der Europäische Gerichtshof die Arbeitsbedingungen der Fahrer verbessern.
Veröffentlicht:20.12.2017, 18:08
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Lastwagenfahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangem Rechtsstreit am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-102/16).

Das Transportunternehmen Vaditrans hatte im August 2014 geklagt, weil in Belgien eine Geldbuße von 1800 Euro verhängt werden kann, wenn ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Der EuGH sollte nun über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.

Pause im Lkw

Das Urteil fiel eindeutig aus: Aus der Verordnung leite sich „offensichtlich” ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen.

Lastwagenfahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Diese kann aber verkürzt werden. Dadurch ist eine Pause von mindestens 45 Stunden am Stück nur alle zwei Wochen nötig.

Tägliche Ruhezeiten im Laster erlaubt

Tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden sowie verkürzte wöchentliche Ruhezeiten können hingegen weiter im Lkw verbracht werden, wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind.

In Deutschland wurde die EU-Verordnung schon seit längerem so ausgelegt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Bei Verstößen sind dafür seit Mai Bußgelder fällig.