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Von Abmeldung bis Steuerfreiheit

Das ändert sich im Autojahr 2015

Neubrandenburg / Lesedauer: 4 min

Während über die Pkw-Maut noch eifrig diskutiert wird, kommen auf Deutschlands Autofahrer andere Neuerungen zu. Nur ein paar bringen echte Vorteile.
Veröffentlicht:01.12.2014, 11:51
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• Fahrzeugabmeldung online

Über eine zentrale Internetseite beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder die Portale der Zulassungsbehörden der Länder können Fahrzeuge ab Januar 2015 von zu Hause aus abgemeldet werden. Voraussetzung ist der neue Personalausweis zur Online-Identifizierung. Außerdem brauchen Nutzer eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen, beides bekommen Fahrzeuge nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung. Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes darauf freigelegt und als Abschrift oder eingescannte QR-Codes an das KBA übermittelt werden, erläutert das Bundesverkehrsministerium. Die Gebühr wird per elektronischem Zahlungssystem beglichen, der Bescheid kommt per Post oder DE-Mail. In Zukunft soll auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen via Internet möglich sein.

• Kennzeichen mitnehmen

Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Das gilt laut dem Bundesverkehrsministerium auch nach einem Halterwechsel: Beim Verkauf eines Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk muss der neue Halter das Kennzeichen nicht tauschen. Die Neuregelung zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015. Sie hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Denn umgemeldet werden müssen Autos trotzdem.

• Kurzzeitkennzeichen

Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) – damit ist ab dem
1. April 2015 Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk.

• Automatischer Notruf

Anfang Januar müssen alle EU-Staaten damit begonnen haben, die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem in Autos zu schaffen, und bis Ende 2017 fertig sein. Das gibt eine EU-Richtlinie vor. Eine EU-Verordnung wiederum nimmt die Autobauer in die Pflicht, bei Zulassungen von neuen Pkw-Typen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen diese ab dem 1. Oktober 2015 mit dem eCall genannten Notrufsystem auszustatten. „Dieser Termin soll aber im Dezember zwischen dem Ministerrat, dem EU-Parlament und der EU-Kommission neu verhandelt werden“, berichtet Jacqueline Lacroix vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat.

Einige Hersteller bieten Notrufsysteme schon jetzt an. Sie setzen nach einem schweren Unfall automatisch einen Notruf ab, übermitteln Standortdaten, Unfallzeitpunkt und andere wichtige Informationen an die nächste Rettungsstelle und bauen eine Sprachverbindung ins Auto auf. Der eCall kann auch manuell ausgelöst werden, er soll durch schnellere Unfallhilfe die Zahl der Verkehrstoten deutlich senken. Kritiker haben Sorge um den Datenschutz.

• Kfz-Steuerbefreiung

Wer über die Anschaffung eines neuen Elektroautos nachdenkt, entscheidet sich am besten bis zum 31. Dezember 2015. Alle E-Autos, die bis dahin in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab dem Tag der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Ab dem 1. Januar 2016 an wird nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt.

• Privilegien für E-Autos

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es bald Sonderrechte für Elektroautos geben. Dazu hat das Bundeskabinett das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet, das Anfang Februar 2015 in Kraft treten soll. Die Zustimmung durch Bundesrat und das Parlament ist laut Michael Niedermeier, ADAC-Referent für Verkehr und Umwelt, zu erwarten. Das EmoG mache es möglich, Parkplätze an Ladestationen für E-Autos zu reservieren, Parkgebühren zu vergünstigen oder zu erlassen und das Befahren von Busspuren zu erlauben. Um die Kontrolle zu erleichtern, müssen E-Autos gekennzeichnet werden – wie genau, steht noch nicht fest. Die Umsetzung der Sonderrechte ist Sache der Kommunen, mit den nötigen Verordnungen dafür rechnet Niedermeier noch im Laufe nächsten Jahres.

• Strengere Abgasnorm

Die Benzin- und Dieselmotoren aller Neuwagen müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Für Benziner bringt sie keine Änderungen bei den Schadstoffwerten, für Diesel schon: Die Selbstzünder dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen, erklärt Anja Smetanin vom Verkehrsclub von Deutschland (VCD). „Stickoxide reizen die Schleimhäute der Atemwege und schwächen das Immunsystem.“ Die VCD-Sprecherin rät Dieselkäufern, bei der Motorisierung schon jetzt auf Euro-6 zu achten: „Das ist wichtig für die Verbesserung der Luftqualität, denn viele Städte haben ein erhebliches Stickoxid-Problem.“

Die meisten Autobauer bieten schon länger Euro-6-Motoren ab, die Norm kann bei Dieseln oft nur durch eine Harnstoff-Einspritzung erfüllt werden. Die aufwendigere Technik und das regelmäßige Nachfüllen des Harnstoffzusatzes „AdBlue“ macht solche Dieselmodelle teurer.