StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernSpitzelt der Verfassungsschutz bald mit einem Blankoscheck?

Gesetzesentwurf

Spitzelt der Verfassungsschutz bald mit einem Blankoscheck?

Schwerin / Lesedauer: 1 min

In Schwerin sorgen neue Pläne des Innenministeriums über den Einsatz von V-Leuten für Aufregung. Soll es den Zuträgern künftig per Gesetz erlaubt sein, Straftaten zu begehen?
Veröffentlicht:27.08.2015, 19:23

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Innenminister Lorenz Caffier (CDU) will beim Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes leichte Straftaten hinnehmen, wenn dadurch weitaus schwerere verhindert werden. „Zur Verhinderung eines Brandanschlages auf ein Asylbewerberheim mit gegebenenfalls Toten und schwerwiegend verletzten Menschen sind Straftaten wie Propagandadelikte in Kauf zu nehmen“, sagte Caffier am Donnerstag.

Laut dem Entwurf soll künftig auch die Zusammenarbeit mit Zuträgern, die in der Vergangenheit eine schwere Straftat begangen haben, nicht mehr ausgeschlossen sein. Über solche Ausnahmen könne der Leiter des Verfassungsschutzes oder sein Vertreter selbst entscheiden, heißt es in Paragraf 10 a des Entwurfs. Denn grundsätzlich gilt, dass Personen nicht als V-Leute angeworben oder eingesetzt werden dürfen die „im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind.“

Und für aktuelle Einsätze gilt in der Regel: Wenn die Behörden ausreichende Anhaltspunkte dafür haben, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen haben, soll der Einsatz unverzüglich beendet und die Strafverfolgungsbehörde unterrichtet werden.