StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernRettungsdienste brauchen neue Verträge

Gericht verbietet Honorarärzte

Rettungsdienste brauchen neue Verträge

Mecklenburg-Vorpommern / Lesedauer: 2 min

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, der in der Seenplatte begann, ist es nun amtlich: Notärzte dürfen nicht mehr auf Honorarbasis beschäftigt werden. Derzeit ist offen, welche Mediziner künftig in Notfällen ausrücken sollen.
Veröffentlicht:30.08.2016, 17:57

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Die vor allem in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) so künftig nicht mehr möglich. Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte. Konkret ging es um den Fall eines Krankenhaus-Arztes, der 2008 auf Honorarbasis für den DRK-Rettungsdienst in der Mecklenburgischen-Seenplatte (MSE) tätig war. Der Streit beschäftigte die verschiedenen Instanzen der Sozialgerichte seit sechs Jahren.

Nach Angaben der Rechtsanwaltsgesellschaft BDO Legal, dem Rechtsvertreter des DRK, dürfen damit ab sofort in MV keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden. Sie müssten sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Fraglich sei, ob die Ärzte, die den notärztlichen Rettungsdienst bisher neben ihrem eigentlichen Job übernähmen, dazu bereit sind. Auch seien Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz zu befürchten.

Auch morgen fahren noch Rettungswagen

Indes warnt das Schweriner Sozialministerium vor Panikmache. „Auch morgen und übermorgen und in Zukunft werden die Rettungswagen fahren“, sagte Sprecher Christian Moeller. Das Problem sei auch im Ministerium längere Zeit bekannt. Ministerin Astrid Hesse (SPD) dränge gemeinsam mit den anderen Landessozialministern auf eine bundeseinheitliche Regelung. Das Bundesarbeits- und das -gesundheitsministerium hätten sich des Themas angenommen. Eine Möglichkeit wäre, den Notarztdienst wie in Österreich aus der Sozialversicherungspflicht herauszulösen. Zugleich müssten die Träger des Rettungsdienstes verstärkt versuchen, Krankenhaus-Ärzte zu gewinnen - allerdings eben über einen zusätzlichen Arbeitsvertrag, sagte Moeller.

Auch Uwe Jahn, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes MSE, geht davon aus, dass die normale Notarztversorgung weiter gewährleistet wird. Es müsse abgewartet werden, ob die Mediziner, die jetzt auf Honorarbasis fahren, neue Arbeitsverträge annehmen.