StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernPeta und Verband streiten um Angeltreff

Verstoß gegen Fischereigesetz?

Peta und Verband streiten um Angeltreff

Rostock / Lesedauer: 2 min

Dienen Angelwettbewerbe dem Spaß am Angeln um den größten Fisch oder sind sie nur eine etwas andere Form der Lebensmittelbeschaffung? Die Staatsanwaltschaft Rostock hat eine wichtige Frage zu klären.
Veröffentlicht:13.02.2018, 16:40
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Zwischen dem Landesanglerverband und der Tierschutzorganisation Peta ist Streit um ein Angeltreffen vor Warnemünde entbrannt. Peta hatte nach dem Treffen im Januar auf der Ostsee bei der Staatsanwaltschaft Rostock Anzeige gegen die Organisatoren unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Landesfischereigesetz gestellt.

Es habe sich eindeutig um einen Wettbewerb gehandelt, dessen Ziel es war, möglichst große oder schwere Fische zu fangen, argumentierten die Tierschützer. Für die größten Fische seien Preise ausgelobt gewesen. Dies widerspreche dem Landesfischereigesetz. Dort heißt es, dass „die Durchführung von und Teilnahme an Wettfischveranstaltungen” verboten sind.

Der Anglerverband widersprach Peta. „Es ist völlig legitim, wenn man einen Fisch angelt, den zu wiegen und zu messen”, sagte Verbandssprecherin Claudia Thürmer. Die Tiere würden dem Wasser entnommen, hegegerecht geschlachtet und verwertet. „Da gibt es nichts, was an diesem Vorgehen zu beklagen wäre.”

Staatsanwaltschaft: Organisatoren haben Straftat begangen

Der Initiator des Treffens, Horst Stark, fügte hinzu, dass schon im eigenen Interesse die fischereiliche Aspekte strikt eingehalten worden seien. „Dementsprechend wurden die Fische zu 100 Prozent der sinnvollen Verwertung zugeführt.”

Peta sieht jedoch auch das Fischereigesetz verletzt. Dort stehe, dass der Erwerb des Fisches der alleinige Grund für das Angeln zu bilden habe. „Selbst wenn die Angler vorgeben, dass sie alle Tiere zum Verzehr getötet haben, wurden die Fische getötet, um an dem jährlich stattfindenden Wettbewerb teilzunehmen und Ehrenpreise zu gewinnen”, heißt es in der Anzeige.

„Die grundsätzliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist, dass die Organisatoren sich mit der Ausschreibung auf jeden Fall einer Straftat schuldig gemacht haben”, sagte Behördensprecherin Maureen Wiechmann. Für sie habe ohne Zweifel das Wettangeln mit anschließender Feier im Vordergrund gestanden.

Angelverband stellt Verhältnismäßigkeit infrage

Für jeden Teilnehmer sei abzuwägen, ob der Anspruch des Angelns und des fachgerechten Umgangs mit den Tieren im Vordergrund gestanden habe oder ob es die überwiegende Motivation gewesen sei, am Wettbewerb teilzunehmen und den größten Fisch zu fangen. „Das Verzehren des Fisches könnte dann die nur nachrangige Folge der Teilnahme am Wettbewerb gewesen sein”, sagte Wiechmann.

Der Geschäftsführer des Anglerverbands, Axel Pipping, erklärte: „Wenn solcher Anzeige in so überbordender Art und Weise nachgegangen wird, muss ganz klar die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt werden.” „Wir lehnen diese Treibjagd, die als unnötige Zurschaustellung erscheint, strikt ab.” Es werde geprüft, in welcher Form den beteiligten Mitgliedern geholfen werden könne.