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Heringsfang

Ende des Angelverbots auf dem Rügendamm naht

Stralsund / Lesedauer: 2 min

Seit einem Jahr ist das Heringsangeln am Rügendamm strikt verboten. Bis Ende März soll eine neue Wurfbegrenzung das Angeln wieder ermöglichen.
Veröffentlicht:19.02.2018, 10:11
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Die ersten Heringe strömen in die vorpommerschen Küstengewässer und eines der landesweit beliebtesten Herings-Angelreviere, der Rügendamm bei Stralsund, könnte Ende März wieder für das Angeln geöffnet werden. Der Auftrag für den Bau einer Wurfbegrenzung sei vergeben, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. „Wenn nicht starker Frost dazwischenkommt, sollte die Vorrichtung Ende März montiert sein.“

Im April vergangenen Jahres hatte das Verkehrsministerium ein striktes Angelverbot auf dem Rügendamm ausgesprochen, weil immer wieder Haken, Schnüre und Bleie auf der parallel verlaufenden Rügenbrücke landeten und Autofahrer sich beklagt hatten. Der Rügendamm, der Stralsund mit der Insel Rügen verbindet, gilt unter Petrijüngern als eines der erfolgsträchtigsten Heringsreviere. Hunderte Angler, die zum Teil aus Sachsen, Brandenburg oder dem Berliner Raum anreisen, werfen im März und April ihre Ruten von der Brücke aus, um Jagd auf die Heringe zu machen, die in großen Schwärmen den Rügendamm unterqueren.

Hoffnung auf Selbstkontrolle der Angler

Die Straßenbehörden wollen nun einen horizontal verlaufenden Aluminiumholm über dem Geländer des Dammes installieren lassen, um das Ausholen der Ruten zu bremsen. Der in 2,10 Meter Höhe verlaufende Holm soll durch Stützen gehalten werden, die im Abstand von 1,80 Meter an den Geländerpfosten angebracht werden. Mit dieser Einrichtung könne das Angeln dann wieder geduldet werden, hieß es.

„Wir werden beobachten, ob durch die Wurfbegrenzung die Gefährdung des Verkehrs auf den Rügenbrücken – so wie zurzeit angenommen – tatsächlich unterbunden wird“, sagte die Ministeriumssprecherin. Falls nicht, müsse das Angeln im schlimmsten Fall komplett untersagt werden. Man hoffe allerdings darauf, dass die Angler sich gegenseitig kontrollierten und der Landesanglerverband für die Einhaltung der Regeln werbe.

Das Ministerium betonte, dass das Angeln auf dem Rügendamm eine Sondernutzung sei, die wegen der Schifffahrt und der Gefährdung von Radfahrern, Autos und Fußgängern auf dem Rügendamm und Fahrzeugen auf der etwa 80 Meter entfernten Rügenbrücke grundsätzlich nicht genehmigt werden könne. Bislang sei das Angeln aber geduldet worden, weil der Strelasund als gutes und beliebtes Angelrevier gelte. So wolle man es künftig auch wieder halten.