StartseiteRatgeberRauchmelder als unverzichtbare Retter

Im Brandfall

Rauchmelder als unverzichtbare Retter

Kassel / Lesedauer: 4 min

Wer nicht aufwacht, hat kaum eine Chance: Nur drei bis vier Atemzüge in einem Raum voller Rauch können ausreichen, um an einer Rauchvergiftung zu sterben. So sehen die Vorsichtsmaßnahmen aus.
Veröffentlicht:11.11.2014, 11:41
Artikel teilen:

Rauchmelder können zwar keine Brände verhindern. Aber sie alarmieren die Bewohner rechtzeitig, dass sie sich im Ernstfall retten können. „Mittlerweile sind Rauchwarnmelder in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt Carsten Wege vom Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe in Kassel. In Baden-Württemberg und Hessen laufen zum Jahresende die Fristen zur Nachrüstung ab.

„Aber auch wo das noch nicht der Fall ist, sollten in jedem Haushalt Rauchwarnmelder selbstverständlich sein“, sagt Wege. 95 Prozent der Opfer von Bränden sterben nicht in den Flammen, sondern sie ersticken schon vorher an den giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können. Die batteriebetriebenen Geräte funktionieren unabhängig von der Stromversorgung und erkennen selbst feinste Rauchpartikel - und lösen einen schrillen Alarmton aus.

Unerlässlich sind sie im Schlafzimmer

Rauchmelder müssen an mehreren Stellen in der Wohnung vorhanden sein, um optimale Sicherheit zu gewährleisten. „Unerlässlich sind sie im Schlafzimmer“, betont Carsten Wege. „Denn im Schlaf können Menschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen.“ Sie würden im Brandfall einfach weiterschlafen. „Der laute Alarmton des Rauchmelders weckt jedoch jeden selbst aus den tiefsten Träumen.“

Für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden Modelle angeboten, die über optische oder vibrierende Signale vor Feuer und Rauch warnen. Weitere Rauchmelder sollten in Fluren, die als Rettungswege dienen, in den Kinderzimmern sowie im Wohnzimmer angebracht werden. Auch im Keller und unter dem Dach sind sie sinnvoll.

„Für größere Wohnungen oder Einfamilienhäuser bieten sich funkvernetzte Rauchwarnmelder an“, sagt Wege. Die Bewohner hören den Alarm auch dann, wenn er in einem weiter entfernten Raum ausgelöst wird. „Aber in den meisten Mietwohnungen genügen die einfachen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder“, meint der Experte.

Geräte müssen an die Decke, nicht an die Wand

Es gibt sie im Brandschutz-, Elektrofachhandel, aber auch in Baumärkten oder mitunter bei Discountern zu kaufen. „Wichtig ist, auf Qualität zu achten“, betont Wege. Die sei gewährleistet, wenn die Geräte die CE-Kennzeichnung mit Zertifikatsnummer und der Bezeichnung EN 14604 sowie die Produktanerkennung einer Prüfungsstelle haben.

Käufer legen am besten auf langlebige Batterien und solides Befestigungsmaterial Wert. „Die Akkulaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre“, sagt Michael Jörn vom Tüv Rheinland. Lässt die Batterie nach, gibt der Rauchmelder mehrere Tage lang ein kurzes piepsendes Warnsignal ab. Dann sollte ein neuer Akku bereitliegen. In der Betriebsanleitung steht, in welchem Abstand von den Zimmerecken das Gerät an der Decke befestigt werden muss. Es sollten mindestens 50 Zentimeter sein.

Keinesfalls darf der Rauchmelder an die Wand kommen. „Das geschieht relativ häufig, weil die Leute nicht auf eine Leiter steigen können oder wollen, um die Zimmerdecke zu erreichen“, beobachtet Carsten Wege. Michael Jörn rät: „Das Gerät wird am besten in der Mitte der Zimmerdecke mit Schrauben montiert.“ In Küche und Bad sei eine Installation nicht sinnvoll, denn das Gerät reagiert auf Wasserdampf. Dadurch kann es Fehlalarme geben.

Regelmäßig Probealarm auslösen und abstauben

Einmal ausgelöst, geht der schrille Ton erst aus, wenn die Batterie entnommen oder das Gerät zerstört wird. Um sicherzugehen, dass das Gerät funktionstüchtig ist, sollte einmal im Jahr die Öffnung für den Rauch überprüft und ein Probealarm ausgelöst werden. Außerdem müssen Rauchmelder immer mal abgestaubt werden.

Mit der steigenden Zahl von Rauchmeldern steige auch die Zahl von Fehlalarmen, berichtet etwa Joachim Möller von der Feuerwehr Hamburg. Vor allem in der Ferienzeit, wenn viele Leute verreist sind. Wenn dann die Bewohner nicht zu Hause sind, muss die Feuerwehr die Wohnungstüren gewaltsam öffnen, um sicherzugehen, dass keine Gefahr besteht. Doch oft deuten Nachbarn das kurze piepsende Warnsignal bei leerem Akku, das sie aus der Wohnung nebenan hören, fälschlicherweise als Rauchalarm.

Anders ist das, wenn Rauchmelder wirklich auslösen, obwohl gar kein Rauch oder Feuer vorhanden sind. Das kann passieren, wenn in der Wohnung zu viel Wasserdampf unterwegs ist. „Bleibt nach dem Duschen die Badezimmertür offen, verteilt sich der Dampf in der Wohnung und kann den Alarm auslösen“, erklärt Möller.